Logan Bailly

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Bruno
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Bruno » 12.08.2011 15:46

bulwei hat geschrieben:Ich hab nen platten Witz wegen dem Klimagerät im zusammenhang mit seiner Geldknappheit gemacht,fand das jetzt nicht so schlimm.
Ich auch nicht. Aber ihn als kriminell zu bezeichnen schießt deutlich übers Ziel hinaus. Spielsucht ist eine Krankheit und hat mit kriminell nichts zu tun. Wie ich schon sagte, Mitgefühl für LB habe ich nicht, die meisten Menschen haben weit schlimmere Probleme.
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bulwei
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von bulwei » 13.08.2011 08:26

Bruno hat geschrieben: Aber ihn als kriminell zu bezeichnen schießt deutlich übers Ziel hinaus.
Ok,da Ruder ich zurück,war übertrieben.
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emquadrat
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von emquadrat » 13.08.2011 10:39

Das mit dem Klimagerät macht doch total Sinn. Er hat eben versucht, den ganzen Sommer über seine Wohnung auf 18 Grad zu kühlen...
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 13:51

bulwei hat geschrieben:Ok,da Ruder ich zurück,war übertrieben.
Warum eigentlich? Er ist doch wegen einer Straftat verurteilt worden. Ist er da nicht kriminell?
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HerbertLaumen
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von HerbertLaumen » 13.08.2011 14:10

Es wurde Berufung eingelegt, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von GigantGohouri » 13.08.2011 14:13

Was hat er überhaupt bekommen? In Deutschland ist es jedenfalls so, dass du nicht als vorbestraft gilst, wenn eine Geldstrafe unter 90 Tagessätze bleibt, diese sehen dann nur Behörden wie Gerichte pp., aber keine Arbeitgeber.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 14:15

Na, ich denke ein Jahr auf Bewährung, oder nicht?
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von GigantGohouri » 13.08.2011 14:18

Wat weiß ich? Ich frag ja. Das dürfte dann wohl auch in Belgien als Vorstrafe gelten.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 14:19

Ein Jahr müsste stimmen, was es ja auch schwieriger machte, ihn zu verleihen.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von HerbertLaumen » 13.08.2011 14:29

Das Urteil lautete 5 Monate auf Bewährung :roll:
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von GigantGohouri » 13.08.2011 14:31

Naja, gilt dennoch als Vorstrafe.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von HerbertLaumen » 13.08.2011 14:34

Und? Hab ich was anderes behauptet? Solange die Berufung noch läuft ist das Urteil trotzdem nicht rechtskräftig.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 14:34

Und was ist hiermit? Ist das eine Ente? Da steht sogar etwas von drei Jahren:
Lüttich –

Das Urteil lautet: schuldig! Gladbachs Keeper Logan Bailly ist wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verdonnert worden. In den Knast muss der Borussen-Profi (Vertrag bis 2013) aber nicht (wir berichteten).

Vorerst! Denn die Strafe ist zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.
Quelle allerdings Exess
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von GigantGohouri » 13.08.2011 14:39

HerbertLaumen hat geschrieben:Und? Hab ich was anderes behauptet? Solange die Berufung noch läuft ist das Urteil trotzdem nicht rechtskräftig.
Ne, ich sage so was auch gar nicht. ;)

Kaste: Das ist die Bewährungszeit!
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 14:41

GigantGohouri hat geschrieben:Kaste: Das ist die Bewährungszeit!
Naja, schon klar, aber 3 Jahre erscheint mir doch sehr lange...
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von HerbertLaumen » 13.08.2011 14:47

Kaste hat geschrieben:Naja, schon klar, aber 3 Jahre erscheint mir doch sehr lange...
Warum? Wie lange sind denn sonst so die Bewährungsfristen in Belgien bei vergleichbaren Taten?
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 14:54

Lass es mich doch als lang emfpinden, wenn fünf Monate auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. oder sind wir heute vielleicht auf Krawall gebürstet? :wink:
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von GigantGohouri » 13.08.2011 14:59

Zwei bis drei Jahre ist der Regelfall.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von HerbertLaumen » 13.08.2011 15:06

Kaste hat geschrieben:Lass es mich doch als lang emfpinden, wenn fünf Monate auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. oder sind wir heute vielleicht auf Krawall gebürstet? :wink:
Goldisch. Du willst eine Verschärfung des Tons und Verlagerung der Diskussion auf die persönliche Ebene? Erst redest du davon, dass er für 1 Jahr verknackt worden ist, man erzählt dir, dass es 5 Monate sind, dann verwechselst du die Bewährungsfrist mit der Strafe und jetzt kommst du mit der "langen" Bewährungsfrist an. Ich diskutiere lieber über Fakten anstatt irgendwelche Empfinden und wenn du das als "lange" empfindest müsste es ja auch einen Grund geben, weswegen das lange sein soll, zB. wenn in Belgien normalerweise bei solchen Delikten kürzere Bewährungsfristen auferlegt werden, auf Nachfrage fällt dir aber nichts besseres ein als obige persönliche und imho dumme Anmache. Welche Relevanz soll die Bewährung haben? Wenn das Urteil in der Form rechtskräftig wird, muss er sich halt 3 Jahre benehmen und seine Auflagen erfüllen, das ist alles, sollte auch für seine Karriere kein größeres Problem darstellen, wenn er aus den Vorkommnissen gelernt hat und das potentiellen Arbeitgebern glaubhaft machen kann.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax

Beitrag von Kaste » 13.08.2011 15:16

Die Verschärfung des Tones kam ja mal wieder von dir. Ich habe lediglich von meiner Empfindung gesprochen und auch nichts verwechselt. Will meinen, dass mir drei Jahre zu lange für die 5 Monate Strafe für Bailly vorkommt. Ich bin doch da völlig auf seiner Seite. Darüber hinaus bin ich mir realtiv sicher, dass es für einen "Straftäter" (wenn er denn rechtskräftig verurteilt ist) doch zu mehr Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzwahl kommen kann.
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