Ich auch nicht. Aber ihn als kriminell zu bezeichnen schießt deutlich übers Ziel hinaus. Spielsucht ist eine Krankheit und hat mit kriminell nichts zu tun. Wie ich schon sagte, Mitgefühl für LB habe ich nicht, die meisten Menschen haben weit schlimmere Probleme.bulwei hat geschrieben:Ich hab nen platten Witz wegen dem Klimagerät im zusammenhang mit seiner Geldknappheit gemacht,fand das jetzt nicht so schlimm.
Logan Bailly
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Ok,da Ruder ich zurück,war übertrieben.Bruno hat geschrieben: Aber ihn als kriminell zu bezeichnen schießt deutlich übers Ziel hinaus.
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Das mit dem Klimagerät macht doch total Sinn. Er hat eben versucht, den ganzen Sommer über seine Wohnung auf 18 Grad zu kühlen...
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Warum eigentlich? Er ist doch wegen einer Straftat verurteilt worden. Ist er da nicht kriminell?bulwei hat geschrieben:Ok,da Ruder ich zurück,war übertrieben.
- HerbertLaumen
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Es wurde Berufung eingelegt, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Was hat er überhaupt bekommen? In Deutschland ist es jedenfalls so, dass du nicht als vorbestraft gilst, wenn eine Geldstrafe unter 90 Tagessätze bleibt, diese sehen dann nur Behörden wie Gerichte pp., aber keine Arbeitgeber.
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Na, ich denke ein Jahr auf Bewährung, oder nicht?
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Wat weiß ich? Ich frag ja. Das dürfte dann wohl auch in Belgien als Vorstrafe gelten.
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Ein Jahr müsste stimmen, was es ja auch schwieriger machte, ihn zu verleihen.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Das Urteil lautete 5 Monate auf Bewährung 

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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Naja, gilt dennoch als Vorstrafe.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Und? Hab ich was anderes behauptet? Solange die Berufung noch läuft ist das Urteil trotzdem nicht rechtskräftig.
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Und was ist hiermit? Ist das eine Ente? Da steht sogar etwas von drei Jahren:
Quelle allerdings ExessLüttich –
Das Urteil lautet: schuldig! Gladbachs Keeper Logan Bailly ist wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verdonnert worden. In den Knast muss der Borussen-Profi (Vertrag bis 2013) aber nicht (wir berichteten).
Vorerst! Denn die Strafe ist zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Ne, ich sage so was auch gar nicht.HerbertLaumen hat geschrieben:Und? Hab ich was anderes behauptet? Solange die Berufung noch läuft ist das Urteil trotzdem nicht rechtskräftig.

Kaste: Das ist die Bewährungszeit!
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Naja, schon klar, aber 3 Jahre erscheint mir doch sehr lange...GigantGohouri hat geschrieben:Kaste: Das ist die Bewährungszeit!
- HerbertLaumen
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Warum? Wie lange sind denn sonst so die Bewährungsfristen in Belgien bei vergleichbaren Taten?Kaste hat geschrieben:Naja, schon klar, aber 3 Jahre erscheint mir doch sehr lange...
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Lass es mich doch als lang emfpinden, wenn fünf Monate auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. oder sind wir heute vielleicht auf Krawall gebürstet? 

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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Zwei bis drei Jahre ist der Regelfall.
- HerbertLaumen
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Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Goldisch. Du willst eine Verschärfung des Tons und Verlagerung der Diskussion auf die persönliche Ebene? Erst redest du davon, dass er für 1 Jahr verknackt worden ist, man erzählt dir, dass es 5 Monate sind, dann verwechselst du die Bewährungsfrist mit der Strafe und jetzt kommst du mit der "langen" Bewährungsfrist an. Ich diskutiere lieber über Fakten anstatt irgendwelche Empfinden und wenn du das als "lange" empfindest müsste es ja auch einen Grund geben, weswegen das lange sein soll, zB. wenn in Belgien normalerweise bei solchen Delikten kürzere Bewährungsfristen auferlegt werden, auf Nachfrage fällt dir aber nichts besseres ein als obige persönliche und imho dumme Anmache. Welche Relevanz soll die Bewährung haben? Wenn das Urteil in der Form rechtskräftig wird, muss er sich halt 3 Jahre benehmen und seine Auflagen erfüllen, das ist alles, sollte auch für seine Karriere kein größeres Problem darstellen, wenn er aus den Vorkommnissen gelernt hat und das potentiellen Arbeitgebern glaubhaft machen kann.Kaste hat geschrieben:Lass es mich doch als lang emfpinden, wenn fünf Monate auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. oder sind wir heute vielleicht auf Krawall gebürstet?
Re: Logan Bailly [30] - Neuchâtel Xamax
Die Verschärfung des Tones kam ja mal wieder von dir. Ich habe lediglich von meiner Empfindung gesprochen und auch nichts verwechselt. Will meinen, dass mir drei Jahre zu lange für die 5 Monate Strafe für Bailly vorkommt. Ich bin doch da völlig auf seiner Seite. Darüber hinaus bin ich mir realtiv sicher, dass es für einen "Straftäter" (wenn er denn rechtskräftig verurteilt ist) doch zu mehr Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzwahl kommen kann.