JETZT WIRD ES WIEDER EINE COMEDY-SHOW:
Oh man da haben wir sie wieder die *trommelwirbel*
Tatsachenentscheidung. Hier ist mal wieder ein Paradebeispiel für die Unzulänglichkeit der Sportrechtsprechung im DfB. Wie ich oben schon schrieb bin ich absolut der Meinung die beiden Spieler gehören bestraft. Solche Aktionen müssen unterbunden werden und vor allem Herrn Lehmann müssen endlich mal seine Grenzen aufgezeigt werden. ABER nun dieser Artikel und das Interview von Dr. Helmut Fleischer:
Kicker hat geschrieben:Referee Dr. Helmut Fleischer bestätigte derweil ebenfalls gegenüber dem kicker: "Der Weg ist frei für den Kontrollausschuss.
Ich habe lediglich ein Zurückweichen von Jens Lehmann gesehen, daraufhin auf Verdacht wegen Torwart-Behinderung gepfiffen. Weder das Schlagen von Lehmann noch das von Subotic habe ich wahrgenommen, beide Szenen demzufolge auch nicht bewertet. Wenn ich es so gesehen hätte wie nachträglich im Fernsehen, hätte ich beide vom Platz gestellt."
Um nochmal klarzustellen: Ich finde die ganze Regelsuppe bezüglich Tatsachenentscheidungen, Tätlichkeiten und überharte Fouls, die nicht mehr bestraft werden dürfen, weil der Schiri Gelb gegeben hat oder nur normales Foul gepfiffen hat, etc. ziehmlich bescheuert. Ich finde bei Tätlichkeiten oder überharten Fouls (Ich erinnere an Tim Wieses Kung-Fu-Kick) müssten auch im Nachinein Sperren möglich sein egal wie der Schiri es auf dem Platz beurteilt hat. (WIe ich schon öfter im Zusammenhang mit dem Danteurteil schrieb bin ich für "Tatsachenentscheidungen nur auf dem Platz" und "Strafmaß nur vor dem Sportgericht")
Auf Verdacht gepfiffen?

Ist ja genial. So will man nun die eigenen Regeln umgehen um eine Sperre für die Spieler durchzusetzten. Auch wenn es meiner eigentlichen Meinung, dass beide Spieler eine Sperre verdient haben, wiederspricht: Wenn der DfB schon bescheuerte Regeln hat, dann müssen sich die Herren aber auch daran halten. Ich kann den Ärger von Zorc absolut verstehen. Fleischer hat gepfiffen und damit eine
"Tatsachenentscheidung" getroffen. Damit können die Spieler wie ich finde nach dem Recht des Willkürgerichts nicht mehr für die Aktion bestraft werden (leider). Die Aussage mit dem "auf Verdacht gepfiffen" ist peinlich für Herrn Fleischer und alle Schiedsrichter. Auf Verdacht sollte ein Schiedsrichter wirklich nicht Pfeifen... Er hat die Szene beurteilt und nicht auf Tätlichkeiten entschieden, weil er die Szene so nicht gesehen hat. Hier wird nur nach einer Möglichkeit gesucht die sonst so hochgestellte
"Tatsachenentscheidung" zu umgehen. Das empfinde ich als Rechtsbeugung! Entweder die Regel gilt immer oder nie (letzteres wäre mir lieber, aber das wollen die DfB-Klöpse ja nicht).
Fazit:
1.) Schade, dass der DfB in dieser Hinsicht ein so bescheuertes Regelwerk hat.
2.) Aber auch bescheuerte Regeln gelten und können nicht nach Bedarf umgangen werden und sei es durch Trickreiche Aussagen vom Schiri.
3.) Beide hätten ne Sperre verdient, dürften aber definitiv nach den DfB-Regeln nicht bestraft werden, wenn doch wäre das ein Skandal und ein Präzedenzfall, der den DfB und seine hochgelobte
"Tatsachenentscheidung" der Lächerlichkeit preisgibt.
Also lachen wir mal wieder alle Herzhaft über die Willkürgerichtsbarkeit im Deutschen Fussball
