Und das wird in Deutschland min. mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet.
Ich bin zwar kein Jurist, aber evtl. handelt es sich bei den Geschehnissen auch um einen schweren Raub gem §250 Abs.2 S.2 (zumindest wenn solche Dinger kein Einzelfall sind):
Dann gibt es mindestens 3 Jahre, und damit auch keine Bewährung mehr.2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
Das sollten sich die Fanschalzocker mal vor Augen führen. Über die Stadionverbote lachen die doch, die sollen mal schön ihren Arbeitgeber oder ihrer Familie erzählen, wieso sie auf Bewährung sind oder gar wirklich in den Knast einfahren.
Aber dennoch sollte man erst einmal abwarten ob die von uns sind. Es wäre auch nicht das erste mal wenn sich die "Zocker" als Fans von anderen Vereinen tarnen um ungehindert ihrem Raub nachzugehen. Fakt ist, dass diese Fansachenzockerrei endlich aufhört. Egal von wem.