André Hahn [28]

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NORDBORUSSE71
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von NORDBORUSSE71 » 26.10.2015 22:55

Andre, alles wird gut.....
Super Einstellung und Mut!
norb
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von norb » 26.10.2015 23:20

Gibt Typen bei denen man sicher ist dass die so ne Reha top durchziehen. Andre Hahn ist so einer. Der hat vom Kopf und vom Körper alles was man braucht um genau so gut zurück zu kommen. also hau rein
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Süden
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von Süden » 27.10.2015 06:21

Leider nur 5 Spielsperren - Wettbewerbsübergreifend.

Das ist die mildeste zu erwartende StraFe.
In meinen Augen müsste sie höher sein.
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antarex
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von antarex » 27.10.2015 06:54

Wie Kurvler schon schrieb:
Die Strafe ist mir völlig egal.
Der Dr@cksack Geis ist mir völlig egal.
Es geht einzig und allein darum, dass Andre wieder komplett gesundet.

Und an alle die meinen sie könnten Absicht oder das Gegenteil erkennen: Ich kann das nicht. Man sollte immer bedenken, dass so eine Szene nichtmal eine halbe Sekunde dauert. (olli Kahn:"In Zeitlupe kann ich auch jeden Ball halten.")
Das Einzige was ich Geis dabei zur Last legen würde, dass er offensichtlich nicht (reflexartig) auf das haptische Feedback reagiert hat. Irgendwie muss er schon gemerkt haben, dass er nicht den Ball berührt und dass er eine Menge Kraft überträgt. Aber auch dabei muss man die Reaktionszeit mit berücksichtigen.

Wie man aus kriminologischen Erkenntnissen entnehmen kann, halten höhere Strafen keinen Kriminellen von seiner Tat ab. Und ich glaube auch, dass Geis nicht anders gehandelt hätte, wenn er gewusst hätte, dass er eine viel höhere Strafe bekommt.
Es ist ja auch nicht so, dass solche Verletzungen alltäglich sind.
Fouls dieser Kategorie kommen schon hin und wieder vor. Aber die gehen ja auch in den meisten Fälle nicht so dramatisch aus.

Es ist jetzt so wie es ist, leider.
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nicklos
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von nicklos » 27.10.2015 07:33

Also ja, es war ein Frustfoul. Vielleicht war es auch aus der Emotion heraus Absicht. Aber das er ihn böswillig verletzen wollte, glaube ich nicht.

Da sind so viele Emotionen auf dem Platz. Da ist auch viel zusammen gekommen. Andre war im vollen Lauf und sein Schienbein war in einer Position, wo es nur böse ausgehen kann (es war ja nicht gerade, Geis hat von oben drauf gehalten).

Ich halte nichts davon, den Spieler Geis nun zu beleidigen. An dem waren wir übrigens im Sommer auch dran. Weiterhin glaube ich auch nicht, dass man einen unserer Spieler so kritisieren würde, wenn er einen Gegner so foulen würde.

Das Strafmaß ist angesichts der Schwere sicher gefühlt zu gering, aber höhere Sperren gibt es (leider?) nicht. In besonders schweren Fällen kann man ja auch noch vor ein ordentliches Gericht ziehen.
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André Hahn [28]

Beitrag von midnightsun71 » 27.10.2015 07:40

Sehe ich ähnlich, jede Grätsche ist im Prinzip billigend in Kauf nehmen, trifft man den Ball sagen alle tolles Tackling kommt man ne Hundertstel zu spät schreien alle was ne brutales Foul , und dann können auch alle Bänder durch sein im Fuß !! Das soll Geis nicht entschuldigen aber manchmal macht nen wimpernschlag den Unterschied zwischen gut und böse aus ....
Tellefonmann

Re: André Hahn [28]

Beitrag von Tellefonmann » 27.10.2015 07:50

Da besteht ein Unterschied. Bei der Grätsche geht der Spieler auf den Ball und anlässlich des Kampfes um den Ball kommt es zu einer Verletzung.

Wenn man die Bilder sieht, wie Geis auf das Knie geht, könnte man daran zweifeln, dass er auf den Ball gehen wollte.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von midnightsun71 » 27.10.2015 08:00

das ist richtig,keiner von uns weiß was geis indem moment gedacht hat...aber bei der grätsche ist es doch so das wenn einmal angesetz kaum kontrollierbar...da gab es schon viele böse verletzungen....
Tellefonmann

Re: André Hahn [28]

Beitrag von Tellefonmann » 27.10.2015 08:08

Stimmt schon. Das ist dann aber der feine Unterschied. Fahrlässigkeitsvorwurf: Ich vertraue pflichtwidrig darauf, dass es nochmal gut geht zum Vorsatzvorwurf: Ich stoppe den Gegenspieler und halte es für möglich eine Verletzung herbeizuführen, was ich billigend in Kauf nehme.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von HerbertLaumen » 27.10.2015 08:16

Neururer hat den einzig richtigen Rat gegeben: "Wenn das ein Verschätzen ist, sollte er mit diesem Sport aufhören!!!"

Aber genug zu diesem fiesen Treter, ich hoffe, dass André schnell wieder auf die Beine kommt! Unser Kampfhahn wird nicht so schnell aufgeben :daumenhoch:
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von arcangel71 » 27.10.2015 08:26

@antarex

Zeitlupe hin oder her. Geis wollte in dieser Situation nicht den Ball spielen, sondern Hahn treffen. Und in den meisten Fällen gehen diese Verletzungen gerade nicht gut aus. Ohne, dass ich Mediziner bin, würde ich fast sagen, es hätte noch schlimmer kommen können. Ich habe im ersten Moment geglaubt, das obere Schienbein und Knie sind komplett hinüber.
Zuletzt geändert von arcangel71 am 27.10.2015 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von arcangel71 » 27.10.2015 08:29

Tellefonmann hat geschrieben:Stimmt schon. Das ist dann aber der feine Unterschied. Fahrlässigkeitsvorwurf: Ich vertraue pflichtwidrig darauf, dass es nochmal gut geht zum Vorsatzvorwurf: Ich stoppe den Gegenspieler und halte es für möglich eine Verletzung herbeizuführen, was ich billigend in Kauf nehme.
Schau Dir mal die Zeitlupe an. Die Bewegung von Geis ging nicht einmal in die Nähe des Balles, sondern eindeutig auf das Bein von Hahn. Meiner Meinung näher am Vorsatz, als an einem fahrlässigen Handeln.
Tellefonmann

Re: André Hahn [28]

Beitrag von Tellefonmann » 27.10.2015 08:51

Genau.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von fussballfreund2 » 27.10.2015 09:05

Super Typ, unser Kampfhahn.
Und mit dieser Einstellung wird er es schaffen, zurückzukommen!!!
Alles, alles Gute und auf ein baldiges Wiederseh´n im Park. Und zwar auf dem Platz!!! Also, ich nicht :oops: , aber du! :daumenhoch: :winker:
Tellefonmann

Re: André Hahn [28]

Beitrag von Tellefonmann » 27.10.2015 09:31

Man kann sich doch eigentlich ganz gut an einem anderen Beispiel orientieren. Wer als Autofahrer an einer engen Stelle einen Fahrradfahrer überholt und dabei nicht den gesetzlichen Mindestabstand von 1,50m einhält, der handelt pflichtwidrig. Kommt es dann zu einem Unfall, für den das Nichteinhalten des Mindestabstandes mitursächlich war handelt pflichtwidrig, wobei Schadenseintritt i.d.R. objektiv und subjektiv vorhersehbar waren. Also: Fahrlässigkeitsvorwurf.

Bei kampfbetonten Sportarten, wie Fussball, werden derartig gelagerte fahrlässig verursachte Körperverletzungen strafrechtlich i.d.R. nicht verfolgt. Das wird juristisch so begründet, dass die Teilnahme an der sportlichen Auseinandersetzung die Einwilligung in Körperverletzungen (bis hin zur (fahrlässigen) Tötung) enthält, zu denen es typischerweise bei einer solchen Sportart kommen kann. Insoweit könnte man sagen, dass die bei Einhaltung der Spielregeln typischerweise verursachten Körperverletzungen die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens ausschließen.

Selbst bei leichten Regelverstößen, die der Sport (hier Fussball) ja grundsätzlich kennt / vorhersieht (Ahndung mit Karten), wird man die subjektive Vorhersehbarkeit schwerer Verletzungen verneinen können.

Anders muss man m.E. aber ein Verhalten bewerten, dass sich weit außerhalb dessen bewegt, was typischerweise im Rahmen einer solchen sportlichen Auseinandersetzung zu erwarten ist. Denn die Teilnehmer / Spieler willigen nicht in die Herbeiführung einer Verletzung ein, die dadurch verursacht werden, dass sich der Handelnde (vollständig) außerhalb der Wettkampfregeln bewegt. Damit muss niemand rechnen.

Wenn nun also ein Spieler (scheinbar oder offensichtlich) nicht mit typischen Mitteln versucht den Gegenspieler vom Ball zu trennen, sondern zu Mitteln greift die offensichtlich nicht primär der Balleroberung dienen, wozu ggf. auch ein körperlich typischer Einsatz (Grätsche) gegen den Mitspieler zählen kann, dann wird man (rechtlich) eine tatbestandlich verwirklichte, nicht von der Einwilligung gedeckte, Körperverletzung mindestens in Betracht ziehen müssen.

Es ist dann eine Frage der Beurteilung der äußeren Umstände, ob auch ein vorsätzliches Handeln (ggf. Eventualvorsatz) bejaht werden kann. Innere Tatsachen sind dem Beweis in der Regel nur über äußere Umstände zugänglich. Diese lassen den Schluss auf die Vorstellungen des Handelnden zu.

Da muss sich jeder selbst ein Bild machen, wie er das Einsteigen von Geis gemessen an diesen Maßstäben beurteilt.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Hahn seine Einwilligung in eine solche "Spielweise" erteilt hat. Nach den Fernsehbildern sieht es für mich auch nicht so aus, dass Geis den Sprung ins Leere oder in Richtung des Balls unternimmt. Aber das ist nur mein persönlicher - vielleicht auch unzutreffender - Eindruck.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von HerbertLaumen » 27.10.2015 09:40

Dazu gibt es auch schon ein Urteil: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... -foulspiel
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von altborussenfan » 27.10.2015 10:05

Der wichtigste Punkt in dem von Herbert verlinkten Urteil ist für mich folgender:

"Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Hiervon sei das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen."

Nach meiner Auffassung sah es beim brutalen Foul von Geis danach aus, als ob er den Zweikampf ohne Rücksicht auf die Folgen seines Einsteigens geführt hätte. Wenn man an zivilrechtliche Schadensersatzansprüche denkt, sollte das mindestens unter grobe Fahrlässigkeit fallen.

Ich tue ich mich allerdings schwer damit, Geis Vorsatz zu unterstellen. Was ging in ihm hier in wenigen Sekundenbruchteilen vor? Hat er wirklich in dem Bewusstsein gehandelt, Hahn schwer zu verletzen und nahm dies billigend in Kauf? Ich kann das angesichts der Bilder nicht ausschließen, bin mir aber auch nicht hundertprozentig sicher.

Völlig klar war der Vorsatz damals bei Jermaine Jones, als er während einer Spielunterbrechung bewusst um Reus herumging und auf seinen angebrochenen Zeh trat. Werde ich nie vergessen. Obwohl die Sperre sehr lang war, hätte dieser Spieler in meinen Augen überhaupt nicht mehr im Profibereich kicken dürfen. So eine drastische Entscheidung, die einem Berufsverbot gleichkommt, ist mir im Fußball allerdings nicht bekannt. Möglicherweise stand dem entgegen, dass die Folgen für Reus nicht gravierend waren. Das sieht bei Hahn (leider) anders aus.

Auch damals war es ein Spiel gegen Schalke!

Geis ist bisher nicht als übler Treter aufgefallen. Einige hätten ihn vor nicht allzu langer Zeit gerne auch hier gesehen. Jetzt sicher nicht mehr! Ich hoffe, dass wenigstens dieser Spieler in Zukunft daran denkt, dass so eine Aktion auch seine Karriere gravierend beeinträchtigen oder sogar beenden könnte.
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von borussenfriedel » 27.10.2015 10:48

Ich hoffe er hat keine Schmerzen mehr.
Tellefonmann

Re: André Hahn [28]

Beitrag von Tellefonmann » 27.10.2015 14:15

Bei der ganzen Diskutiererei um Geis habe ich doch glatt vergessen:

Gute Besserung André. Ich drücke Dir die Daumen, dass alles restlos verheilt, Du schnell wieder auf dem Platz stehst und auch langfristig keine negativen Folgen erleiden wirst.

Das wird schon!
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Re: André Hahn [28]

Beitrag von arcangel71 » 27.10.2015 16:15

Dann muss nur noch jemand Strafanzeige erstatten und der liebe Staatsanwalt oder die liebe Staatsanwältin das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. :mrgreen:

Wenn man sich mal aktuell die Sitten beim Jugendfußball anschaut, hätte so ein Verfahren doch mal einen netten erzieherischen Effekt.
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