...wenn ich bei einer Befragung aber sage, dass ich keine Möglichkeit sehe, wie - außer durch einen Diebstahl - die Dokumente abhanden gekommen sein sollen, dann ermittelt die zuständige Behörde mMn. automatisch auch in diese Richtung. Da kommt der zeitweilige (Fremd)Besitzer der Akten auch in Verdacht.
Somit ist das keine Vortäuschung einer Straftat (bis sich herausstellt, dass der Knäbel das Ding doch verloren hat und er sein Erinnerungsvermögen wiederfindet).
Mitja, du glaubst zu sehr an das Gute im Menschen!

Es kann doch sowieso nicht viel passieren:
Der Finderin muss nachgewiesen werden, an einem potentiellen Diebstahl beteiligt gewesen zu sein oder das seltsame Verschwinden des Aktensackes muss geklärt werden. Beides wird ggfs. nicht geschehen. Somit bleibt in der leichtgläubigen Öffentlichkeit der Herr Knäbel so oder so ein Verbrechensopfer ("na die wird den schon geklaut haben....") und eine Straftats-Vortäuschung kann auch nicht bewiesen werden.
Abstruse Erklärungen werden vom "Volk" doch heute jedem "Würdenträger" gern geglaubt.