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von Tellefonmann » 25.08.2015 12:18
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus §§ 133 Abs. 1, 129 Abs. 1 InsO iVm. § 143 Abs. 1 InsO.
Die drohende bzw. eingetretende Zahlungsunfähigkeit von Teldafax war monate- wenn nicht fast zwei Jahre lang Thema in allen Medien. Es würde mich daher wundern, wenn Bayer nicht aus diesem Grund schon damals Rücklagen gebildet hat.
Durch die Anfechtung soll vereinfacht ausgedrückt, der Zustand geschaffen werden, der bestanden hätte, wenn die Schuldnerin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig gestellt hätte. Also zu einem Zeitpunkt, wo sie ihren Zahlungspflichten noch vollständig hätte nachkommen können und keine rechtliche Überschuldung vorlag; die Zahlungsunfähigkeit aber bevorstand.
Die 11 Mio. zzgl. Zinsen (vermutliche weitere 2-3 Mio. €) gehen zur Masse und stehen dann allen Gläubigern gleichmäßig zur Verfügung. Die aus der Tabelle zu erwartende Quote steigt also. Insgesamt hat der Insolvenzerwalter nach Medienberichten in dem Insolvenzverfahren schon rund 200 Mio. EUR im Wege der Anfechtung für die Masse vereinnahmt.
Die Quote kommt dann sowohl den Gläubigern zu Gute, die von der Schuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr erhalten haben, als auch denen, die auf Grund von Anfechtung wieder etwas zur Tabelle anmelden können.
Das ist eine faire und gerechte Regelung.