
Nationale Fussball-News
Re: Nationale Fussball-News
wie schön doch das man kleine gleich wie bluthunde anspringt aber dortmund bei der fastpleite,nicht mal punkte in der nächsten saison abgezogen hat. 

Re: Nationale Fussball-News
Da kommt doch eh nix bei rum.Als wenn die DFL in irgendeiner weise gegen VW vorgehen würde...Viersener hat geschrieben:Ich poste es mal hier:
Montag, 23.03.2015 22.45-23.15
Mächtig mobil
Der VW-Konzern mischt immer mehr mit im
deutschen Fußball: Zu 100 Prozent beim
VfL Wolfsburg, aber anteilig über Audi
auch beim Branchenführer FC Bayern und
dem möglichen Erstliga-Aufsteiger In-
golstadt.
Die Deutsche Fußball-Liga befasst sich
jetzt auch mit diesen Mehrfachbeteili-
gungen. Schon der Anschein von Ein-
flussnahme und Absprachen innerhalb der
VW-Familie wäre ein Imageschaden für
die Liga.
Sport Inside heute abend im WDR 22:45Uhr.... (steht so im Wdr text seite 376)Da bin ich mal gespannt auf den Bericht.

Re: Nationale Fussball-News
Hab ich mir auch nachdem Bericht gedacht, Donnerstag will der DFB ja drüber reden. Aber bei VW usw. würde sich dann sowieso nichts ändern, es wird eher für VW so geändert.
- MG-MZStefan
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Re: Nationale Fussball-News
Was der Tor-Müller da angezettelt hat, auch wenn es bisher nur beim Arbeitsgericht Mainz durchgewunken wurde könnte sollte es irgendwann letztinstanzlich bestätigt werden große Auswirkungen haben.
Geht ganz grob gesagt darum, dass wenn ein Vertrag mit einem Spieler verlängert dieser dann automatisch in ein unbefristetetes Arbeitsverhältnis übergeht...
Sollte dieses Urteil Rechtsgültigkeit erlangen, dann droht dem Profifußball in Deutschland und Europa der größte Umbruch seit dem Bosman-Fall: Ein früherer Profi des FSV Mainz 05 hat vor dem Arbeitsgericht Mainz erfolgreich auf den Fortbestand seines Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die auf zwei Jahre befristete Vertragsverlängerung mit dem Spieler, der zuvor bereits einen Dreijahresvertrag in Mainz erfüllt hatte, nicht rechtens war.
...
In der Pressemitteilung heißt es: „Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Der Kläger war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf 3 Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe er aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung keinen unbefristeten Vertrag geschlossen und verweist auf die Branchenüblichkeit.“ Eine Befristung, so das Gericht, ohne Sachgrund sei wegen Überschreitung der Höchstbefristungsdauer von 2 Jahren nicht mehr in Betracht gekommen. „Der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag durfte auch nicht wegen eines Sachgrundes befristet werden. Liegen andere Sachgründe - etwa in der Person aufgrund des eigenen Wunsches des Profisportlers - nicht vor, so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses“, heißt es in der Pressemitteilung.
http://www.nullfuenfmixedzone.de/heinz- ... -tragweite
Geht ganz grob gesagt darum, dass wenn ein Vertrag mit einem Spieler verlängert dieser dann automatisch in ein unbefristetetes Arbeitsverhältnis übergeht...

Sollte dieses Urteil Rechtsgültigkeit erlangen, dann droht dem Profifußball in Deutschland und Europa der größte Umbruch seit dem Bosman-Fall: Ein früherer Profi des FSV Mainz 05 hat vor dem Arbeitsgericht Mainz erfolgreich auf den Fortbestand seines Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die auf zwei Jahre befristete Vertragsverlängerung mit dem Spieler, der zuvor bereits einen Dreijahresvertrag in Mainz erfüllt hatte, nicht rechtens war.
...
In der Pressemitteilung heißt es: „Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Der Kläger war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf 3 Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe er aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung keinen unbefristeten Vertrag geschlossen und verweist auf die Branchenüblichkeit.“ Eine Befristung, so das Gericht, ohne Sachgrund sei wegen Überschreitung der Höchstbefristungsdauer von 2 Jahren nicht mehr in Betracht gekommen. „Der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag durfte auch nicht wegen eines Sachgrundes befristet werden. Liegen andere Sachgründe - etwa in der Person aufgrund des eigenen Wunsches des Profisportlers - nicht vor, so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses“, heißt es in der Pressemitteilung.
http://www.nullfuenfmixedzone.de/heinz- ... -tragweite
- fridodeluxe
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Re: Nationale Fussball-News
Aber dann gelten doch sicher auch die Kündigungsregeln für Arbeitsverhältnisse?!? 3 Monate Frist etc.
- Nothern_Alex
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Re: Nationale Fussball-News
Dann darf der Spieler mit quasi immer kündigen, der Verein aber nie? Hat dann ein Spieler einen Vertrag bis zum Rentenalter?
- Oldenburger
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Re: Nationale Fussball-News
beim mindestlohn gab es ja auch die diskussion wie es beim fussball aussieht.
http://www.sueddeutsche.de/sport/kein-a ... -1.2363955
auch in diesem fall wird es mit sicherheit eine lösung geben, dass dem arbeitsgericht in mainz verständlich "verkauft" wird.
http://www.sueddeutsche.de/sport/kein-a ... -1.2363955
auch in diesem fall wird es mit sicherheit eine lösung geben, dass dem arbeitsgericht in mainz verständlich "verkauft" wird.
- dedi
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Re: Nationale Fussball-News
Ich verstehe sowieso nicht, warum Fußballmillionäre nicht als Selbstständige behandelt werden!
- MG-MZStefan
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Re: Nationale Fussball-News
Mittlerweile zeigt auch der kicker Interesse an dem Thema...
http://www.kicker.de/news/fussball/bund ... kraft.html
http://www.kicker.de/news/fussball/bund ... kraft.html
- Volker Danner
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Re: Nationale Fussball-News
Befristete Verträge nicht rechtens?
Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen haben könnte.
Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrags geklagt und Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter. Der FSV kündigte jedoch an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, der Vergangenheit angehören.
zdfsport.de
Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen haben könnte.
Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrags geklagt und Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter. Der FSV kündigte jedoch an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, der Vergangenheit angehören.
zdfsport.de
Re: Nationale Fussball-News
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber irgendwas verstehe ich dabei nicht.
Im § 14 Teilzeitbefristungsgesetz (Zulässigkeit der Befristung) steht unter anderem, dass
"Durch Tarifvertrag ... die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden kann. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren."
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Unterliegen Profifußballspieler einem Tarifvertrag? Das wäre mir neu.
Wenn nicht, sind die Vertragsmodalitäten tarifungebunden zu handhaben und es geht weiter, wie bisher (Stichwort: Selbständige).
Es gibt in ansonsten tarifgebundenen Unternehmen nicht selten Fälle, bei denen Spitzenführungskräfte z.B. 5-Jahresverträge erhalten und danach geschaut wird, ob man weiter verlängert.
Oder was ist mit Managern, die gefeuert werden, weil die Rendite nicht mehr stimmt?
Betriebsbedingte Kündigung?
Ich denke schon, dass in der nächsten Instanz das jüngste Urteil relativiert wird.
Oder sollte das Urteil widererwarten bestätigt werden, wird es so oder so Vereinbarungen zwischen Fußballclub und Profispieler geben, die das TzBfG zwar beachtet, aber an bestimmter Stelle wieder aushebelt.
Im § 14 Teilzeitbefristungsgesetz (Zulässigkeit der Befristung) steht unter anderem, dass
"Durch Tarifvertrag ... die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden kann. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren."
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Unterliegen Profifußballspieler einem Tarifvertrag? Das wäre mir neu.
Wenn nicht, sind die Vertragsmodalitäten tarifungebunden zu handhaben und es geht weiter, wie bisher (Stichwort: Selbständige).
Es gibt in ansonsten tarifgebundenen Unternehmen nicht selten Fälle, bei denen Spitzenführungskräfte z.B. 5-Jahresverträge erhalten und danach geschaut wird, ob man weiter verlängert.
Oder was ist mit Managern, die gefeuert werden, weil die Rendite nicht mehr stimmt?
Betriebsbedingte Kündigung?
Ich denke schon, dass in der nächsten Instanz das jüngste Urteil relativiert wird.
Oder sollte das Urteil widererwarten bestätigt werden, wird es so oder so Vereinbarungen zwischen Fußballclub und Profispieler geben, die das TzBfG zwar beachtet, aber an bestimmter Stelle wieder aushebelt.
Re: Nationale Fussball-News
Volker Danner hat geschrieben:Befristete Verträge nicht rechtens?
Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen haben könnte.
Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrags geklagt und Recht erhalten. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter. Der FSV kündigte jedoch an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge, die derzeit gängige Praxis im Profifußball sind, der Vergangenheit angehören.
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Re: Nationale Fussball-News
Du haust aber auch immer Dinger raus! Ich bekomme Bauchschmerzen vor Lachen!
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Re: Nationale Fussball-News
@ Tuppes:



- Volker Danner
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Re: Nationale Fussball-News
Mehrfachbeteiligung beschränkt
Die Bundesligisten schieben zu ambitionierten Investoren einen Riegel vor. Künftig dürfen Dritte (Konzerne oder Mäzene) an höchstens drei Vereinen und nur an einem davon mit zehn Prozent oder mehr beteiligt sein.
Bestehende Beteiligungen, wie etwa vom Volkswagen- Konzern, sind wegen "Bestandsschutzes" von dieser Regel ausgenommen. Der Volkswagen-Konzern hält Beteiligungen an Bayern München (rund zehn Prozent der Anteile gehören VW-Tochter Audi) und VfL Wolfsburg sowie am FC Ingolstadt (ebenfalls durch Audi). Die Kapitalgesellschaft des VfL ist eine hundertprozentige VW-Tochter.
zdfsport.de
Die Bundesligisten schieben zu ambitionierten Investoren einen Riegel vor. Künftig dürfen Dritte (Konzerne oder Mäzene) an höchstens drei Vereinen und nur an einem davon mit zehn Prozent oder mehr beteiligt sein.
Bestehende Beteiligungen, wie etwa vom Volkswagen- Konzern, sind wegen "Bestandsschutzes" von dieser Regel ausgenommen. Der Volkswagen-Konzern hält Beteiligungen an Bayern München (rund zehn Prozent der Anteile gehören VW-Tochter Audi) und VfL Wolfsburg sowie am FC Ingolstadt (ebenfalls durch Audi). Die Kapitalgesellschaft des VfL ist eine hundertprozentige VW-Tochter.
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- Oldenburger
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Re: Nationale Fussball-News
das müsste in etwa exakt sich so vw vorgestellt, gewünscht und veranlasst haben 

Re: Nationale Fussball-News
Sieht wie gesteuert aus. Die bisherigen Mäzene und Sponsoren wie VW, SAP, RB und Bayer dürfen grenzenlos investieren die Traditionsvereine dürfen falls sie auch einen Mäzen finden dies nur minimal tun.
Wurde die DFL geschmiert? Es riecht schwer danach.
Fair wäre das das bestehende Sponsoring bei VW etc. zurückgefahren werden muss.
Sportlich muss man sich über Jahre die Erfolge erarbeiten, nicht in 1-2 Jahren die Titel erkaufen.
Wurde die DFL geschmiert? Es riecht schwer danach.
Fair wäre das das bestehende Sponsoring bei VW etc. zurückgefahren werden muss.
Sportlich muss man sich über Jahre die Erfolge erarbeiten, nicht in 1-2 Jahren die Titel erkaufen.
Zuletzt geändert von 3Dcad am 26.03.2015 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nationale Fussball-News
Gibt es darauf Reaktionen von Traditionsvereinen?
- HerbertLaumen
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Re: Nationale Fussball-News
Wie lächerlich mal wiederVolker Danner hat geschrieben:Bestehende Beteiligungen, wie etwa vom Volkswagen- Konzern, sind wegen "Bestandsschutzes" von dieser Regel ausgenommen.

Re: Nationale Fussball-News
Es steht ja da,daß man sich an einem Verein auch mit 10% oder mehr beteiligen kann.
Also hat sich soweit ja eigentlich nichts geändert,denn 10 % oder mehr kann ja auch bis jetzt 49 % sein (50 + 1 Regel)oder später auch 100 %.Man will halt nur verhindern,daß sich ein Unternehmen oder Mäzen an mehreren Vereinen mit hohen Prozentzahlen beteiligt.
Also sehe Ich das nicht so eng.
Also hat sich soweit ja eigentlich nichts geändert,denn 10 % oder mehr kann ja auch bis jetzt 49 % sein (50 + 1 Regel)oder später auch 100 %.Man will halt nur verhindern,daß sich ein Unternehmen oder Mäzen an mehreren Vereinen mit hohen Prozentzahlen beteiligt.
Also sehe Ich das nicht so eng.