Hast die Rechtslage sehr übersichtlich zusammengefasst. Danke für die Mühe
Im Sprengstoffgesetz werden pyrotechnische Gegenstände erstmal nur klassifiziert. Der Gebrauch jedes nicht zugelassenen Gegenstandes stellt rechtlich sicherlich eine Straftat dar.
Zugelassene Artikel sind aber grundsätzlich erlaub, es sei denn durch den Gebrauch entsteht eine Gefährdung für andere.
Und genau da liegt doch der Hund begraben. Die Verbände und Vereine haben sehr wohl die Möglichkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Gefahrenpotenzial durch entsprechende Maßnahmen zu entkräften. In Absprache mit den jeweiligen Landesregierungen, die die Versammlungsstättenverordnung noch relativ nach eigenem Ermessen umsetzen können, wäre also der kontrollierte Gebrauch umsetzbar.
Dass das nicht passieren wird, kann sich glaub ich jeder vorstellen. Aber der Grund dafür liegt nicht in den fehlenden Möglichkeiten, sondern in dem fehlenden Willen.
Und deshalb kann ich auch beide Positionen gut verstehen.
Einerseits kann ich nachvollziehen, dass man trotz gegenwärtigen Verbots weiter zündet, weil die Legitimität des Verbots nichts eindeutig erfassbar ist und Dialoge, die diese Problematik angesprochen haben, abgebrochen wurden und Partizipationsversuche somit wirkungslos blieben.
Andererseits kann ich die Leute verstehen, die sich über die Strafe für Borussia ärgern, weil sie das Zünden für überflüssig und sinnlos erachten.
Aber dem Einen sind manche Dinge nunmal sehr wichtig, während der Andere gar nichts damit anfangen kann.
Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass die beiden Parteien durch die Strafe für Borussia in einen Konflikt geraten.
Und der wird wohl leider auch nicht lösbar sein. Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, aber keiner der Beteiligten muss als XXX dargestellt werden, denn die Liebe zu Borussia kann man niemandem absprechen.
So, genug
Auf zur Herbstmeisterschaft
