daylighter hat geschrieben:Welche bei einem Abschmettern des Einspruchs, sowohl vor der Fifa wie vor dem CAS, wiederum rückwirkend Gültigkeit hat.
In diesem Fall eben nicht. Ein letzte Versuch, weil es hier eigentlich völlig

ist.
Es gibt zwei Arten von Verfügungen. Eine mit aufschiebender Wirkung (über die reden wir hier gerade) und eine ohne aufschiebende Wirkung.
1.) Wenn eine Verfügung ohne aufschiebende Wirkung erlassen wird ist sie sofort gültig und die Wirksamkeit wird auch nicht durch einen Einspruch unterbrochen. Wird der Einspruch abgelehnt bleibt es bei dem ursprünglichen Datum.
2.) Bei einer Verfügung mit aufschiebender Wirkung wird die Wirksamkeit erst mit einem Ablehnen des Einspruchs wirksam. Also ab dem Datum an dem der Einspruch abgelehnt wurde und
nicht rückwirkend zu dem Datum an dem die Verfügung erlassen wurde.
Ich hoffe das ist jetzt klar geworden.