Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... halten.Flo1900! hat geschrieben:Und natürlich verstößt das sogenannte "PAG" gegen die Grundrechte des Menschen..Nur weil dies vom Staat abgesegnet ist, heißt das noch lang nicht das das in Ordnung ist..
Ich glaube kaum, dass du die juristische Bildung hast, um das mit 100%iger Sicherheit - wie du es machst - beurteilen zu können. Zumindest hört sich dein pauschaler Kommentar nicht danach an.
Selbstverständlich können im Einzelfall Maßnahmen (!) der Polizei rechtswidrig sein, weil sie gegen Grundrechte verstoßen. Das ist aber zu sehr einzelfallabbhängig, als dass man - wie du - eine solche pauschale Behauptung aufstellen kann. Eine solche Überprüfung ist aber unseren Gerichten vorbehalten. Noch dazu verwechselst du wohl das Gesetz als solches mit den einzelnen Maßnahmen

Bevor ich falsch verstanden werde: jeder kann natürlich hier sagen, dass er persönlich, das Gesetz oder die Maßnahme für verfassungswidrig hält. Dann sollte aber auch eine fundierte Begründung kommen. Aussagen wie: Das Gesetz ist in jedem Fall verfassungswidrig, sollten doch mit Vorsicht geäußert werden.
Mag sein, dass ich da eigen bin. Ich kann solche pauschalen Verurteilungen aber nicht haben.

Vollkommen richtig. Es ist aber auch nicht sofort willkürlich, wenn man Gastfans ausschließt. Sachliche Gründe kann es hierfür im Einzelfall durchaus geben. Dass man diese sorgfältig begründen muss, ist klar und wird hoffentlich soa uch eingehalten werden.HannesFan hat geschrieben:Und was das Hausrecht angeht: Wer sich grundsätzlich der Öffentlichkeit bzw. der öffentlichen, insbesondere entgeldlichen Nutzung öffnet, kann nicht willkürlich sein Hausrecht anwenden, indem er bestimmte Bevölkerungsgruppen pauschal von der Nutzung ausschliesst. Es bedarf auch hier der Einzelfallprüfung