Das was du in der Sache ueber den Buchwert usw.. schreibst ist alles richtig. Die Kapitalvernichtung besteht ja gerade in dem, was du aufgeschrieben hast.atreiju hat geschrieben:Damit hast du leider gerade bewiesen, dass du keine Ahnung von den Abschreibungspraktiken bei Spielerwerten hast, die im Fussball angewendet werden müssen.
Zwar hast du recht, dass Spieler zu den vermögensgegenständen, also zu den Aktiva eines Vereins gehören, aber das war es dann auch schon, was an deinen Ausführungen korrekt war. Spieler werden mit dem Kaufpreis in der Bilanz erfasst, dieser Wert ist linear über die Laufzeit des Vertrages abzuschreiben. Wird der Spieler verkauft, ist die Differenz zwischen Restbuchwert und Verkaufspreis in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Ertrag oder Verlust zu erfassen. Bleiben wir bei dem Beispiel Matmour, dieser kam 2008 zu uns, hat Vertrag bis 2012, die 2,2 Mio. € wurden also über 4 Jahre abgeschrieben, macht p.a. einen Betrag von 550 T€, der auch dem restbuchwert entspricht, das heißt durch den Verkauf für 500 T€ entsteht ein Buchverlust von 50 T€, die restliche Differenz ist bereits abgeschrieben und in den Bilanzen der Vorjahre enthalten. Sollte es einen Nchschlag bei Aufstieg Frankfurt geben, könnte sogar ein Buchgewinn daraus entstehen. Ob das am Ende zu einer positiven oder negativen Veränderung des Eigenkapitals führt, hängt am Ende von der Gesamttransferbilanz des Jahres ab, sowie dem geschäftsergebnis. zu behaupten, die differenz von 1,7 Mio. würde unser EK reduzieren, ist Blödsinn. Übrigens, würde Matmour uns 2012 bei Ablauf des Vertrages ablösefrei verlassen, dann wäre die "Kapitalvernichtung" ja noch größer, denn dann kassieren wir gar nichts.
Ich hab das ja hier im Forum schonmal erlaeutert. Eine ABSCHREIBUNG bewirkt als AUFWAND ueber die Gewinn.- und Verlustrechnung eine VERRINGERUNG des EIGENKAPITALS. Das heisst z.B. im Fall Matmour, das die Anschaffungskosten von 2,2 Millionen Euro auf der einen Seite, durch die Abschreibung den Buchwert des Spielers im Zeitablauf vermindert. Auf der anderen Seite wird GLEICHZEITIG das Eigenkapital um den gleichen Betrag verringert. Darin besteht die Kapitalvernichtung, die sich also automatisch ergibt. Diese laesst sich also bis zu diesem Zeitpunkt buchwertmaessig sozusagen gar nicht verhindern. Aber jetzt geht es weiter. Der Spieler Matmour wird dann fuer 0,5 Millionen Euro wieder verkauft. Wenn er noch einen Buchwert von 550.000 Euro hat, ist es in der Tat buchmaessig nur ein Verlust von 50.000 Euro. Der Verkauf des Spielers fuer 0,5 Millionen Euro gleicht nur den bestehenden Buchwert von 550.000 Euro bis auf 50.000 Euro wieder aus. Die Differenz zu den urspruenglich eingesetzten 2,2 Millionen ist VERNICHTET.
Einkauf 2,2 Millionen
Verkauf 0,5 Millionen
bedeutet 1,7 Millionen Euro Kapitalvernichtung, weil die Verringerung des Eigenkapitals durch die Abschreibung NICHT ausgeglichen worden ist.
Umgekehrt haette - bei vollstaendiger Abschreibung - ein Verkauf fuer 3,0 Millionen Euro das Eigenkapital um 800.000 Euro erhoeht. Differenz zwischen 3,0 und 2,2 Millionen Euro.