ich bin kein Jurist und habe keine Lust Paragraphen zu lesen.,Der Staatsfeind Nr. 1 hat geschrieben:Find ich sehr seltsam, wenn ich ehrlich sein soll. Also gibt es keine AGB für die Mitgliedschaft, dass dir Adressen nicht an dritte weiter gegeben werden oder sowas? Ich bin kein Mitglied und kenne mich daher nicht aus. Aber mich würde es ankotzen wenn jeder Lutscher meine Adresse usw bei Borussia erfragen kann.
daher sag ich mal wie das in Köln lief,
bei denen gibts ja eine Gruppe, die Änderungsanträge stellte und Overhof loswerden will...
die wollten alle Adressen der Kölner Fans.. daraufhin gabs wohl ein Schreiben an die Mitglieder, dass die ihrer Datenweitergabe widersprechen (nicht zustimmen) konnten
ok. nach kurzem google habe ich doch was passendes gefunden
Weitergabe von Mitgliederadressen an Vereinsmitglieder
Die Aushändigung von Mitgliederlisten an Vereinsmitglieder ist zulässig, wenn
die Liste zur Ausübung von Mitgliedschaftsrechten benötigt wird (z. B. Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (Art. 64 Abs. 3 ZGB),
die Betroffenen ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Um Missbräuchen entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, von Mitgliedern, an die eine solche Adressliste ausgehändigt wird, eine Zusicherung zu verlangen, dass die Adressen nicht für andere Zwecke (z. B. für den Versand von Werbung) verwendet werden.