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von mdi » 19.05.2009 15:27
den hergestellten zusammenhang finde ich auch sehr unglücklich, die stadionverbote in diesem fall kaum nachvollziehbar.
allerdings fürchte ich, dass beides auf einer zwangslage beruht, zumindest für den verein. ich kenne den ablauf so einer entscheidung nicht, weiss nicht, wer in letzter instanz ein stadionverbot verhängt, und auf welcher grundlage, mit welchen alternativen die massnahme stattfindet. der verein ist zunächst mal verantwortlich für die gewährleistung der sicherheit im stadion, zusätzlich wird er dabei von der DFL und/oder dem DFB beobachtet, beurteilt. der verein kann daher jederzeit selbst zur rechenschaft gezogen werden, was ja auch häufig geschieht.
offenbar gibt es keinen handlungsspielraum, sobald ein zuschauer entgegen aller sicherheitsvorkehrungen in den innenraum gelangt, sondern allein die konsequenz stadionverbot. seine motivation und was tatsächlich passiert spielt offenbar keine rolle. das wäre die positive auslegung für den verein, der zu dieser massnahme gezwungen ist, um nicht selbst verantwortlich gemacht zu werden. sollte es doch einen handlungsspielraum geben bzw. eine abwägung des tatsächlichen ereignisses möglich sein, ist so ein stadionverbot in diesem fall wohl entweder eine heftige überreaktion oder vorauseilender gehorsam gegenüber der "höheren instanz". denn gegenüber dieser instanz DFL/DFB sollte jeder verein womöglich doch ein wenig für die gewährleistung der interessen seiner fans verantwortlich sein. wenn es also bei DFL und/oder DFB niemanden interessiert, warum ein fan einen spieler knutscht, der uu. gerade den klassenerhalt hergestellt hat, er sofort eine eindeutig entschuldigende und beschwichtigende geste in richtung des ordners zeigt, der den vorgang beobachtet und (selbstverständlich) keinen anlass zum eingreifen feststellt, weil keiner vorhanden ist, wenn der gesamte vorgang also keinerlei sicherheitsrelevante auswirkung hat und auch den spielbetrieb nicht beeinflusst, dann sollte es dem verein möglich sein, genau das der übergeordneten sportgerichtsbarkeit zu verklickern. vielleicht ist das sogar der fall, ich weiss es nicht. ich hielte es für den normalfall in einem rechtsstaat, der wiederum die instanz ist, die über der sportgerichtsbarkeit steht, auch wenn dessen grundlagen dort noch häufiger als anderswo, bspw. "im internet", ausgeblendet werden. verhältnismässigkeit.
für den artikel selbst gilt ähnliches. man sollte meinen, dass die bestrafung auch nächste woche noch früh genug veröffentlicht wäre, dass der ohne zweifel berechtigte und notwendige hinweis bezüglich der sicherheit im stadion inhaltlich sehr viel besser in eine vorschau zum spiel gegen Dortmund passen würde. die selbstverständlichkeit wäre dann offensichtlicher und nachvollziehbarer, der zeigefinger nicht annähernd so weit oben. so aber, aufgrund des hergestellten zusammenhanges, ist der hinweis oberflächlich eine drohung, die an entscheidender stelle falsch oder gar nicht ankommt. unterschwellig ist er allenfalls eine entschuldigung, weil man schliesslich zu entsprechenden massnahmen gezwungen ist oder sein könnte. vielleicht gilt dieser zwang aber auch für den artikel selbst, vielleicht ist er vorgegebener bestandteil des gesamten vorganges, zu dem der verein verpflichtet sein könnte: massnahme ergreifen, veröffentlichen, konsequenz verdeutlichen?
so. und jetzt das gleiche nochmal von vorn und dabei »fan, innenraum, stadionverbot« durch »spieler, zaun, verwarnung« ersetzen.