Richtig.Celtic-Boy hat geschrieben:Natürlich. Dafür werden Traditionsvereine umso attraktiver für sie sein...
Sie wird kippen, weil sie imho gesetzwidrig ist.Da kann man echt nur hoffen, dass die momentane (50+1)-Regelung nicht kippt.
Richtig.Celtic-Boy hat geschrieben:Natürlich. Dafür werden Traditionsvereine umso attraktiver für sie sein...
Sie wird kippen, weil sie imho gesetzwidrig ist.Da kann man echt nur hoffen, dass die momentane (50+1)-Regelung nicht kippt.
Nicht schon wieder....Zisel hat geschrieben:
Hoffenheim wird verteufelt, weil ein reicher Mann Geld reinpummt. Na und? Wo ist der Unterschied, ob es Hopp macht oder Kyocera? Ich sehe keinen.
Glaubst Du echt, dass es soweit kommt in absehbarer Zukunft? Na dann wird´s richtig spannend....HerbertLaumen hat geschrieben:
mdi hat geschrieben: könnte sein, dass ich dann leichte veränderungen an deinem avatar vornehme.
na dann gute nacht.......ick koof mir dann meinen eigenen club.....und dann schwafel ich auch vom "konzept patte" oder vom "projekt brandenburg 03 berlin-tradition seit 1903"HerbertLaumen hat geschrieben: Yep, das glaube ich. Fraglich, ob es solche Ausmaße wie in England oder den USA annehmen wird, aber einige Investoren werden sicher stärker einsteigen.
Wer ist die DFL, dass sie Kapitalgesellschaften und/oder Investoren vorschreiben kann, mit wieviel Prozent sie sich an einer anderer Kapitalgesellschaft (GmbH, KGaA) beteiligen dürfen? Im HGB finden sich jedenfalls keine solchen RegelungenCeltic-Boy hat geschrieben:Na dann erkläre mir das noch schnell (muss gleich weg).
Im Prinzip wären mir Hopp & Hoffenheim egal ... wenn da nicht die große Gefahr wäre, dass dieser Fall in der Bundesliga bald Beispiel macht und sich ausländische Milliardäre - wie in der EPL - bei Traditionsclubs einkaufen und sie als ihr Spielzeug betrachten!BoB hat geschrieben:Also wir dürfen uns hier hier keine Gedanken mehr um/mit Hopp machen, es geht ja nur um den Verein Hoffenheim, ne?![]()
HerbertLaumen hat geschrieben: Wer ist die DFL, dass sie Kapitalgesellschaften und/oder Investoren vorschreiben kann, mit wieviel Prozent sie sich an einer anderer Kapitalgesellschaft (GmbH, KGaA) beteiligen dürfen? Im HGB finden sich jedenfalls keine solchen Regelungen
Deren Fans sind mir egal.Morred hat geschrieben:was hat denn jetzt das eine mit dem anderen zu tun?