FritzTheCat hat geschrieben:Brauchst Dir ja nur mal von einem Managerkollegen ein Angebot für einen Spieler machenzulassen und schon haste einen Martktwert.
Das ist ja wohl hoffentlich nicht dein Ernst, oder!?
Wie will der Prüfer das widerlegen, unmöglich.
Er muss es ja nicht widerlegen, er muss es akzeptieren und das wage ich schwer zu bezweifeln.
Dann ist es doch wie bei jedem anderen WG, ist der Teilwert niedriger, dann muss/kann ich ihn auch weiter abschreiben.
Völlig klar. Das Problem ist und bleibt die Wertermittlung, es gibt nunmal keine unabhängige Stelle, die die Marktwerte für Spieler anhand ihrer Leistungen festlegt.
Und was soll es überhaupt bringen? Man würde bei einem fallenden Marktwert ja nur die Abschreibungen der Folgejahre vorziehen, dann würde man jetzt den Gewinn drücken, aber in den folgenden Jahren "fehlt" dann die planmässige Abschreibung und das erhöht den Gewinn.
.. Ist doch wie bei einem PKW mit Motorschaden. ..
Wie schon geschrieben, der invalide Spieler hat Marktwert Null, das ist einfach und wird sicherlich auch gesondert abgeschrieben. Aber dass man die planmäßige Abschreibung eines Spielers erhöhen kann, weil er mal eine Zeitlang nicht so gut drauf ist und deshalb sein Marktwert sinkt, halte ich für keine vom Finanzamt anerkannte Methode.
Naja, es handelt sich um immaterielle Wirtschaftsgüter, da darfst Du bis zu den AK zuschreiben.
Eben. Und deshalb ist dieses Marktwertprinzip imho auch nicht anwendbar, mehr als die AK kann man ja auch nicht abschreiben
