Mitgliederversammlung
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Re: Mitgliederversammlung
ach so, war auf einem Foto zu sehen... danke für die Info Further.
- Ruhrgebietler
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Re: Mitgliederversammlung
Er saß eine Reihe vor mir, als ich ihn sah, dachte ich Virkus hat was komisches vor.
Ich kannte ja Frontzeck Vater nicht.
Ich kannte ja Frontzeck Vater nicht.
Re: Mitgliederversammlung
Wäre gern dabei, aber leider gibt es Leute die Montags arbeiten müssen. So ein Mist aber auch.
- HerbertLaumen
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Re: Mitgliederversammlung
"11. Anträge – es liegen keine vor"
Re: Mitgliederversammlung
Lächerlich, dass man im Jahr 2024 - gerade wenn man die MV an einem Wochentag abhält - keine Möglichkeit schafft, um online teilnehmen zu können.
- HerbertLaumen
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Re: Mitgliederversammlung
Ja, voll "lächerlich". Vllt sollte man sich erstmal informieren, ehe man mit solchen Worten um sich wirft
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsre ... rsammlung/Um virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu dürfen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig! Dieser Beschluss kann für eine einmalige Mitgliederversammlung, für Mitgliederversammlungen in einem gewissen Zeitraum oder für sämtliche künftigen Mitgliederversammlungen gefasst werden. Erst wenn dieser Beschluss gefasst wurde, kann das Organ, welches die Versammlung einberuft, entscheiden ob in Präsenz, hybrid oder virtuell getagt wird. Auch hier muss die Einladung zur Mitgliederversammlung die Modalitäten der elektronischen Teilhabe erläutern.
Re: Mitgliederversammlung
Glashaus...
Ergänzend: https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-931492
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html(2) Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
Ergänzend: https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-931492
- HerbertLaumen
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Re: Mitgliederversammlung
OMG
Um virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu dürfen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig!
So steht es auch im Gesetz:
Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen.
Also: Antrag stellen, Stimmen werben, Abstimmung gewinnen. Dann kann die MV zukünftig auch virtuell oder hybrid stattfinden.
Womit wir wieder bei "11. Anträge – es liegen keine vor" wären.
Um virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu dürfen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig!
So steht es auch im Gesetz:
Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen.
Also: Antrag stellen, Stimmen werben, Abstimmung gewinnen. Dann kann die MV zukünftig auch virtuell oder hybrid stattfinden.
Womit wir wieder bei "11. Anträge – es liegen keine vor" wären.
Re: Mitgliederversammlung
Mir geht es nicht darum, ob man hybride MVs oder nicht machen soll, sondern ich finde schon, dass der Verein, der sich immer damit brüstet überall in Deutschland seine Fans zu haben, durchaus auch selbst auf die Idee kommen könnte, dass eine MV am frühen Montag-Abend einen absoluten Großteil der Mitglieder komplett ausschließt. Seit Jahren.
Finde ich halt schade.
Finde ich halt schade.
Re: Mitgliederversammlung
Also ich verstehe den Gesetzestext anders, so wie es hier auch steht:HerbertLaumen hat geschrieben: ↑12.03.2024 13:58 OMG
Um virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu dürfen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig!
So steht es auch im Gesetz:
Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen.
Also: Antrag stellen, Stimmen werben, Abstimmung gewinnen. Dann kann die MV zukünftig auch virtuell oder hybrid stattfinden.
Womit wir wieder bei "11. Anträge – es liegen keine vor" wären.
https://www.deutsche-stiftung-engagemen ... etzt-gilt/Das Wichtigste in aller Kürze:
Das einberufende Gremium (meist der Vorstand) kann die Versammlung in hybrider Form veranstalten – ohne dass dafür eine Satzungsänderung nötig ist.
Auch rein virtuelle Versammlungen sind ohne Satzungsänderung möglich. Darüber muss allerdings zwingend die Mitgliederversammlung in einem Beschluss entscheiden.
Mir geht es nicht um eine rein virtuelle Veranstaltung, sondern um das hybride Modell. Das ist - so verstehe ich den § 32 BGB und die Erläuterungen dazu - ohne Satzungsänderung, Beschluss auf der MV o.ä. möglich.
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Re: Mitgliederversammlung
Ich glaube sogar, daß es so beabsichtigt ist.kurvler15 hat geschrieben: ↑12.03.2024 14:46 Mir geht es nicht darum, ob man hybride MVs oder nicht machen soll, sondern ich finde schon, dass der Verein, der sich immer damit brüstet überall in Deutschland seine Fans zu haben, durchaus auch selbst auf die Idee kommen könnte, dass eine MV am frühen Montag-Abend einen absoluten Großteil der Mitglieder komplett ausschließt. Seit Jahren.
Finde ich halt schade.
Stell dir mal vor die MV wäre an einem Freitag oder Samstag Abend. Was glaubst was das für den Verein für ein organisatorischer Mehraufwand wäre, wenn auf einmal
20 000 anstatt 2500 Mitglieder vor der Türe stehen. Alleine die ganzen Verzehrgutscheine, mehr Personal usw... Das kostet alles Geld.
Meiner Meinung nach machen sie es mit voller Absicht so.
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Re: Mitgliederversammlung
Dann haben wir uns missverstanden. Trotzdem sollte man imho erstmal beim Vorstand anfragen, warum die MV nicht in dieser hybriden Form abgehalten wird, anstatt direkt "lächerlich" zu schimpfen.
Re: Mitgliederversammlung
Eine Teilnahme auch per Online-Stream mit Mitgliedsnummer sollte automatisch vom Vorstand veranlasst werden. Oder eben von Aufsichtsrat eingefordert werden. Wir sind doch sonst so digital unterwegs als Verein, wo jeder Pups virtuell aufgearbeitet wird… Ebenso gehört der Quatsch mit Montagstermin weg. Aber ist halt wie immer mit solchen Dingen. Jährlich 60 Euro zahlen und die Klappe halten. Warum können die Mitglieder nicht direkt den Vorstand wählen, sondern der Aufsichtsrat? Ist das alles noch zeitgemäß, dass das alles immer von Fans eingefordert werden muss?
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Re: Mitgliederversammlung
Und nochmal: "11. Anträge – es liegen keine vor"
Hier kritisieren und Fragen stellen, die keiner beantworten kann, bringt gar nichts. Wer was ändern will, muss tätig werden.
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Re: Mitgliederversammlung
Welchen Antrag soll man denn stellen? „Wir spielen XXX und das muss anders werden“?
- HerbertLaumen
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Re: Mitgliederversammlung
Genau, das ist der Antrag den man stellen sollte, wenn man mit dem MV-Tag nicht einverstanden ist
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Re: Mitgliederversammlung
Wenn die MV an einem Sonntag wäre, würden die meckern, die noch selbst kicken und nicht früh genug oder gar nicht da zu sein.
Re: Mitgliederversammlung
Von wegen. Ich fahre sowieso seit 3 Jahren nicht mehr hin. Für diese Kirmes-Veranstaltung gebe ich kein Geld und keine Freizeit mehr aus. Da muss der Verein schon selbst drauf kommen, dass für das bundesweite Fanlager besser anzubieten - vor allem auch als Online-MV. Sollen sie doch eine Online Befragung über den Mitgliederacount machen, welchen Termin die Fans wollen. Geht doch mit anderen Themen auch.HerbertLaumen hat geschrieben: ↑15.03.2024 08:23 Genau, das ist der Antrag den man stellen sollte, wenn man mit dem MV-Tag nicht einverstanden ist
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