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Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 10.10.2014 11:48
von Rainer 17
jetzt verstehe ich auch mein eigenes Avatar :animrgreen2: :winker:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 10.10.2014 13:33
von Oldenburger
frag mich mal :aniwink:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 11.10.2014 09:13
von Hierro
lumpy hat geschrieben: Das bedeutet in der Praxis, dass die Leute auf den Fotos nicht identifiziert werden dürfen. Das ist bei den Fotos von nordkurvenfotos.de jedoch der Fall. Deshalb der Unkenntlichmachung.
Das stimmt nicht. Denn bei Nordkurvenfotos dürfte es sich rechtlich um ein lupenreines Presseerzeugnis handeln, und da kommt dann das Presserecht ins Spiel. Das ist vielfach sehr restriktiv, aber nicht immer: Hast du mal Fotos von Demos gesehen, in denen die Zeitung oder Zeitschrift die Teilnehmer verpixelt hat?

Eben! Weil die Summe der Personen ja das Ereignis sind.

Die Unkenntlichmachung ist eine freiwillige Leistung von NKFotos - vermutlich, um auszuschließen, dass abgebildete Personen irgendwann mal mit konfrontiert werden, so nach dem Motto: "Sie behaupten, sie haben keine Verbindung ins die Ultraszene? Hmmm, und was ist das hier?"

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 11.10.2014 18:21
von raute56
§ 23 KUG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Aus Presserecht aktuell, Kanzlei Hoesmann:

c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
Werden Bilder von Versammlungen und Aufzügen gemacht, sind auf diesen denknotwendigerweise auch immer Personen abgebildet. Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen, ist nicht praktikabel. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltung selbst im Vordergrund stehen muss. Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 07:49
von lumpy
Ist ja alles schön und richtig. Da unser Fanmarsch aber unter freiem Himmel stattfand und nicht offiziell als Veranstaltung angemeldet war (§ 14 VersG), ist das ganze nicht als Veranstaltung zu sehen, sondern eher als Beiwerk des Fußballspiels. Deshalb greift der Ausnahmetatbestand hier gar nicht.

Anders wäre das, wenn jemand im Stadion während des Spiels (-> offizielle Veranstaltung) Fotos vom Spiel machen würde und dabei aus Versehen Leute zu sehen wären.

Bin aber jetzt raus aus der Diskussion. Glaubt was ihr wollt :wink:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 08:45
von HerbertLaumen
Also ich glaube nicht, dass man bei so einem Fanmarsch JEDE Person um Erlaubnis fragen müsste, solange man nur den Fanmarsch als solchen fotografiert und nicht einzelne Personen oder einzelne Grüppchen in den Vordergrund stellt. Eben so, wie es im Gesetzestext steht. Dass die Veranstaltung offiziell angemeldet sein muss, wird dort nicht erwähnt. Der Paragraf, den du da zitierst, schreibt ja auch eigentlich vor, dass ein Fanmarsch angemeldet werden muss.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 10:11
von Saarlouiser
Vielleicht waren die Vermummten überhaupt nicht vermummt, sondern nur kreativ verpixelt.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 17:02
von Compagno
Und was haben die Illuminaten mit alledem zu tun?!

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 17:04
von Saarlouiser
Das musst du Achmedabdalla von Galileo Mystery fragen.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 20:56
von Mannheimer_Borusse
lumpy hat geschrieben:Ist ja alles schön und richtig. Da unser Fanmarsch aber unter freiem Himmel stattfand und nicht offiziell als Veranstaltung angemeldet war (§ 14 VersG), ist das ganze nicht als Veranstaltung zu sehen, sondern eher als Beiwerk des Fußballspiels. Deshalb greift der Ausnahmetatbestand hier gar nicht...
Bitte? Wie kommst du denn bitte darauf? Nur weil der Fanmarsch nicht angemeldet war, soll es keine Versammlung gewesen sein? Du meinst wohl Versammlung und nicht Veranstaltung, oder? Schließlich zitierst du das Versammlungsgesetz.
Die grundsätzliche Anmeldungspflicht ist keine Voraussetzung dafür, dass tatsächlich eine Versammlung vorliegt! Vielmehr kann die Versammlung bei einer Nichtanmeldung aufgelöst werden, § 15 III VersG.

Der Fanmarsch kann durchaus als Versammlung angesehen werden. Sollte man jedoch die von der Rspr. geforderte Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung vorliegend verneinen, kann man jenen Marsch zumindest unter "Aufzüge" subsumieren...

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 21:38
von Oldenburger
was man hier alles lernt :daumenhoch:
leider gehen die gesetzesauslegungen sehr auseinander :aniwink:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 21:51
von raute56
Bildungsforum eben.

Aber glaube mir: Lumpy beispielsweise liegt verkehrt.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 22:03
von joki1965
Sehe ich genau so :daumenhoch:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 13.10.2014 22:57
von lumpy
raute56 hat geschrieben:Bildungsforum eben.

Aber glaube mir: Lumpy beispielsweise liegt verkehrt.
In der Jurisprudenz gibt es kein richtig oder falsch, man muss es nur begründen können. Mein Prof hat eben eine andere Auffassung, mit der er nicht alleine da steht.

Mir gehts ja nicht darum, dass diese Fotos generell verboten sind sondern, dass ein Gesicht auf Verlangen unkenntlich gemacht werden kann. Denn selbst dieses Unkenntlichmachen kann u.U. nicht möglich sein.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 14.10.2014 10:55
von Mannheimer_Borusse
lumpy hat geschrieben:In der Jurisprudenz gibt es kein wahr oder falsch, man muss es nur begründen können. Mein Prof hat eben eine andere Auffassung, mit der er nicht alleine da steht.
Sorry, dass ich dir erneut widersprechen muss. Aber selbstverständlich unterscheidet man zwischen wahr und unwahr. Falls du richtig oder falsch meintest, so ist natürlich zutreffend, dass man einen gewissen Interpretationsspielraum hat und - bei guter Begründung - grds. vieles vertretbar ist. Dennoch halte ich deine Aussage, dass der Fanmarsch keine Versammlung ist, weil er nicht angemeldet ist, für schlicht unvertretbar. :wink:

Im Übrigen mag sein, dass dein Prof eine andere Auffassung hat als vielleicht die Rspr. Das wäre nichts Ungewöhnliches. Dann würde ich an deiner Stelle dies aber auch so kenntlich machen, dass es offenbar eine Mindermeinung ist. Mindermeinungen mögen vielleicht teilweise dogmatisch korrekter sein, jedoch geht es in diesem Forum meiner Ansicht nach nicht um eine dogmatische Auseinandersetzung mit juristischen Problemen, sondern um deren Praxistauglichkeit. Und da sollte man sich dann doch an der Rspr. orientieren, da am Ende eben die jeweiligen Richter entscheiden und nicht irgendein Prof - sei seine Mindermeinung auch noch so vertretbar. :wink:

Um nicht komplett OT zu werden: Doof, dass wir nur 1:1 gespielt haben :mrgreen: :mrgreen:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 15.10.2014 00:08
von Jackie
ich habe mal ne frage... am hirschplatz wurde gerade von der ultrá szene was gesungen was klang wie "so wie jedes jahr international" oder so ähnlich (Ich stand recht weit weg...)

hat wer den text mitbekommen? würde mich freuen, wenn er mir diesen dann schickt ;) :winker:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 15.10.2014 08:44
von BMG619
Aus dem "Fangesänge"-Thread
Compagno hat geschrieben:Bezüglich Zürich:

Stefan Stürmer - Mallorca wir sind wieder da

http://www.youtube.com/watch?v=tkbcT4nx5OU

Wie jedes Jahr -
Gladbach International, olé olé ola,
Der VFL ist wieder da, schalalala.

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 16.10.2014 20:40
von Jackie
Danke! :winker:

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 19.10.2014 21:30
von Manolo_BMG
Da es hier wohl keine Berichte zur Invasion mehr zu geben scheint, beenden wir diesen Thread dann mal mit einer schönen Impression. :) :daumenhoch:

http://vimeo.com/108141608

Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr

Verfasst: 19.10.2014 22:19
von tuppes
Unterliegen Aufnahmen aus Zürich überhaupt der Deutschen Rechtslage?