lumpy hat geschrieben:In der Jurisprudenz gibt es kein wahr oder falsch, man muss es nur begründen können. Mein Prof hat eben eine andere Auffassung, mit der er nicht alleine da steht.
Sorry, dass ich dir erneut widersprechen muss. Aber selbstverständlich unterscheidet man zwischen wahr und unwahr. Falls du richtig oder falsch meintest, so ist natürlich zutreffend, dass man einen gewissen Interpretationsspielraum hat und - bei guter Begründung - grds. vieles vertretbar ist. Dennoch halte ich deine Aussage, dass der Fanmarsch keine Versammlung ist,
weil er nicht angemeldet ist, für schlicht unvertretbar.
Im Übrigen mag sein, dass dein Prof eine andere Auffassung hat als vielleicht die Rspr. Das wäre nichts Ungewöhnliches. Dann würde ich an deiner Stelle dies aber auch so kenntlich machen, dass es offenbar eine Mindermeinung ist. Mindermeinungen mögen vielleicht teilweise dogmatisch korrekter sein, jedoch geht es in diesem Forum meiner Ansicht nach nicht um eine dogmatische Auseinandersetzung mit juristischen Problemen, sondern um deren Praxistauglichkeit. Und da sollte man sich dann doch an der Rspr. orientieren, da am Ende eben die jeweiligen Richter entscheiden und nicht irgendein Prof - sei seine Mindermeinung auch noch so vertretbar.
Um nicht komplett OT zu werden: Doof, dass wir nur 1:1 gespielt haben
