Punktsieg für Theo Zwanziger: Der frühere DFB-Präsident darf Katar wohl weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen.
Das stellte die 6.Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz in der mündlichen Verhandlung in ihrer juristischen Einordnung fest.
Der katarische Fußball-Verband QFA hatte gegen Zwanziger auf Unterlassung geklagt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in dieser Sache höher einzustufen als der Ehrschutz der Klägerin. Das Urteil wird am 19.April verkündet.
zdfsport.de
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