Tja gute Frage...HerbertLaumen hat geschrieben:Um was soll er sein Team betrogen haben?
Fakt ist, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, die sich darauf bezog, ob er jemals Kontakt zu Dr.Fuentes hatte...
Kommt drauf an, bei wem er diese Versicherung abgegeben hat. Wenn er die EV nicht bei einer "zuständigen Behörde" abgegeben hat, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht.suprinho hat geschrieben:Fakt ist, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, die sich darauf bezog, ob er jemals Kontakt zu Dr.Fuentes hatte...
Und das alles rechtfertigt eine Hausdurchsuchung mit einer Beschlagnahmung einer DNS?HerbertLaumen hat geschrieben:Kommt drauf an, bei wem er diese Versicherung abgegeben hat. Wenn er die EV nicht bei einer "zuständigen Behörde" abgegeben hat, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Das StGB sagt dazu:
§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn er seine eidesstaatliche Versicherung bei einer zuständigen Behörde (Kripo, Staatsanwaltschaft) wissentlich oder fahrlässig falsch abgegeben hat, dann ja, dann ist es eine Straftat. Hat er sie irgendwem sonst abgegeben, dann nicht, dann hat er nichts strafbares gemäß StGB begangen.suprinho hat geschrieben:Und das alles rechtfertigt eine Hausdurchsuchung mit einer Beschlagnahmung einer DNS?
Eigentlich "für eine Nomminierung nicht berücksichtigt". Die beiden wären sowieso nicht im Kader gewesen, trotzdem traurig sowas.rodriquez hat geschrieben: "16.09.2006
Zwei Österreicher suspendiert
Der österreichische Radsportverband (ÖRV) hat die U23-Fahrer Christian Ebner und Markus Eibegger wegen Nichtbeachtung der Dopingbestimmungen aus dem Kader für die Straßen-WM in der kommenden Woche in Salzburg gestrichen."
http://www.sport1.de/de/apps/news/news- ... 85349.html
Es rechtfertigt aber keine DNS zu beschlagnahmen!HerbertLaumen hat geschrieben:Wenn er seine eidesstaatliche Versicherung bei einer zuständigen Behörde (Kripo, Staatsanwaltschaft) wissentlich oder fahrlässig falsch abgegeben hat, dann ja, dann ist es eine Straftat. Hat er sie irgendwem sonst abgegeben, dann nicht, dann hat er nichts strafbares gemäß StGB begangen.
Hmmm, da wäre ich mir nicht so sicher. Zuerst wäre mal interessant zu erfahren, wo Ullrich die eV abgegeben hat.suprinho hat geschrieben:Es rechtfertigt aber keine DNS zu beschlagnahmen!
Ja, er ist halt für solche Rennen gemacht und hat dazu die Endschnelligkeit...the eagle has landed hat geschrieben:Schade Zabel heute nur Zweiter, aber Bentini habe ich es gegönnt heute zu gewinnen. Ein vorbildlicher Fahrer mit einem großen Kämpferherz.
Dafür macht er noch 2 Jahre weiter. Zabel ist für mich neben Voigt der echte deutsche Sympathieträger im Radsport und definitiv nicht gedopt!the eagle has landed hat geschrieben:Schade Zabel heute nur Zweiter, aber Bentini habe ich es gegönnt heute zu gewinnen. Ein vorbildlicher Fahrer mit einem großen Kämpferherz.