luckie hat geschrieben:Du hast alles vorliegen. Die AMGB als pdf, wo drin steht wer wenn entlastet, den Gmbh § wo der Ablauf vorgeschrieben wird, Wenn du zu faul bist zu lesen, bzw wissendlich hier falsche Behauptungen aufstellst, ist diese mir die Mühe nicht Wert, auf diesem Neveau weiter zu diskutieren.
Pöbel nur weiter, das kannst du wirklich gut

§ 15
Einberufung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Präsidium
einberufen. Sie soll im ersten Kalenderquartal,
spätestens bis zum 31. Mai eines jeden Jahres stattfinden.
Genau diesen Paragrafen wollen die Preussen ändern. Du sagst, dass dies nicht ginge. Warum dies angeblich nicht geht, den Beweis bleibst du schuldig, knallst ein paar Zitat-Fetzen ins Forum und fängst auf Nachfrage das Pöbeln an. Das ist dein Niveau, auf das sich niemand herablässt. Ich habe gefragt, ob du irgendwie verwirrt (ich hätte auch "durcheinander" schreiben können) bist, Grund für meine Frage war, weil du irgendetwas zu Aktiengesellschaften zitiert hattest, es kann ja durchaus mal passieren, dass man sich in diesem nicht unkomplizierten Thema verheddert.
Entweder kommt jetzt bald etwas von dir zum Thema oder du hältst dich einfach raus, weitere Pöbeleien werde ich jedenfalls nicht mehr hinnehmen.