Das Arbeitsverhältnis ist schon zeitlich befristet ( eben von Datum x bis y ), die Verträge dürften denen von leitenden Angestellten in der Wirtschaft entsprechen.HerbertLaumen hat geschrieben:
Mich würde aber grundsätzlich mal interessieren, welcher Art die Verträge sind, die da geschlossen werden. Befristete Arbeitsverträge? Oder eine andere Art Dienstverträge? Wie kann man da ein Kündigungsrecht rechtlich verbindlich ausschließen?
Der sinngemäße Wortlaut bez. Beendigung ist üblicherweise : " Das Arbeitsverhältnis endet mit dem xx.xx.xxxx, ohne das es einer Kündigung bedarf."
Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist davon unbenommen.
Aufgrund ihres Einkommens sind die Spieler rechtlich schon als leitende Angestellte einzustufen. Und fallen damit nur sehr eingeschränkt unter das Kündigungsschutzgesetz.
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 09410.html
Alles Andere ist dann eben die Trennung im beiderseitigen Einvernehmen, also Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten, zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bedingungen.
Trainer werden üblicherweise bis zum Vertragsablauf unter Fortzahlung der vereinbarten Bezüge von ihren Aufgaben freigestellt. Oder es kommt eben zur Vertragsauflösung inkl. Abfindung etc.
Am Ende des Tages zählt, wie so oft, nur das Eine.
