
Danke Neptun für die gesetzliche Wahrheit
Im Sinne von

Neptun hat geschrieben: ↑21.08.2019 17:31 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung - VStättVO)
Vom 11. September 2014
§ 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und
pyrotechnischen Gegenständen
[...]
(2) In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. § 17 Absatz 1 bleibt unberührt. Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und die Veranstalterin oder der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.
[...]
(4) Auf die Verbote der Absätze 1 und 2 ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
Hatte eigentlich ne Choreo im ersten Heimspiel der Saison erwartet
Nein dürften diese nicht, denn wie bereits gesagt ist genau diese Musterverordnung ( kein Gesetz ! ) mit der Polizei und der Feuerwehr abgesprochen worden. Es war wie gesagt der DFB, der die Gespräche daraufhin abgebrochen hat.
Und genau deswegen bist du arrogant.Komisch,![]()
Schon lange nix mehr gehört?![]()