Hamburger SV

Der Ball ist rund, und ein Spiel dauert 90 Minuten. Wirklich? Im nationalen Fußball ist das oft anders.
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Kaste
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Kaste » 09.04.2010 16:35

LittleBilbo hat geschrieben: Vom Gesetz (aufgrund der Strafgesetze !!) wird er doch auch nur einmal bestraft, der restlichen "Strafen" sind doch nur Folgen seiner "Tat".
So sieht es doch aus. :daumenhoch: Jedenfalls sollten wir uns einig sein, dass hier keiner gegen das Grundgesetz verstößt. :lol:
Auch wenn sich ein Fan benehmen muss, so hätte Guerrero doch auch hier sogar gegen die Auge-um-auge-Zahn-um-Zahn-Gestzmäßigkeit der Bibel verstoßen, da er ja sichtlich einen Zahn zugelegt hat. :lol:
Für mich gehört Guerrero länger gesperrt.
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Nothern_Alex
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Nothern_Alex » 09.04.2010 16:38

GigantGohouri hat geschrieben:HSV kündigt Einspruch gegen Guerrero-Sperre an
Der Verein eiert eh nur rum: Erst bestrafen sie den Spieler öffentlichkeitswirksam mit einer vereinsinternen Rekordgeldstrafe, dann nehmen sie wieder in Schutz, indem sie die Strafe des DFB anfechten.

Also Strafe ja, aber nur wenn es dem HSV nutzt oder es ihm nicht schadet.
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LittleBilbo
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Re: Hamburger SV

Beitrag von LittleBilbo » 09.04.2010 16:48

HerbertLaumen hat geschrieben:Mag ja sein, Bilbo, dass er gemäß Strafrecht nur einmal bestraft wird (was ich extrem lächerlich finden würde), trotzdem wird er für eine Tat gleich mehrfach mit Geldstrafen und "Berufsverbot" (wenn man es krass ausdrücken will) bestraft. Würde mich ja mal interessieren, ob die Strafen vom HSV oder von DFB/DFL vor einem ordentlichen Gericht Bestand hätten, wie auch die Sperre. Ich wage es zu bezweifeln.
Ich interpretiere Dein extrem lächerlich mal so das Du meinst er sollte strafrechtlich nicht verurteilt werden !? Ist das so richtig ?
Daraus eine Körperverletzung zu machen fände ich in der Tat auch übertrieben, auf der anderen Seite denke ich das Du es auch nicht OK finden würdest wenn Dir jemand eine Flasche ins Gesicht wirft, nur weil Du Blödmann zu ihm sagst und es ist nun mal einfach ein Unterschied ob man sowas in der Öffentlichkeit macht oder im "normalen" Leben (zumindest von der Wirkung (Vorbildfunktion und so))

Wenn Du die Strafe vom Verein (Arbeitgeber !! des Spielers) in Frage stellst, dann stellst Du jegliche Strafen gegen Spieler von von den Vereinen in Frage (Angefangen bei einem Hobbyverein der 5 € "Strafe" für ungeputze Schuhe aufstellt)
Wenn Du die Strafe vom DFB in Frage stellst, dann kannst Du auch jegliche Sperre für gelbe oder rote Karten in Frage stellen. Auch die Sperre nach einer roten Karte ist ja im Grunde ein "Berufsverbot" .

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Re: Hamburger SV

Beitrag von Kaste » 09.04.2010 16:57

Ein Spieler ist nun einmal Mitglied eines Verbandes und muss sich deshalb natürlich den gängigen Regeln unterwerfen. Anders kann es doch gar nicht sein. Wie z.B. Ärzte und Rechtsanwälte sich auch an die Regeln einer Kammer halten müssen. Wenn man jetzt gegen den DFB auf Rücknahme einer Strafe klagte, dann kann sich dieser immer noch vorbehalten, den Kläger aus dem Verband auszuschließen, was einem Berufsverbot zumindest für Deutschland gleichkäme. Genau wie sich z.B. die FIFA vorbehält einzelne Mitglieder auszuschließen, wenn Politiker in die Führung des nationalen Verbandes eingreifen.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 09.04.2010 17:00

LittleBilbo hat geschrieben:Ich interpretiere Dein extrem lächerlich mal so das Du meinst er sollte strafrechtlich nicht verurteilt werden !? Ist das so richtig ?
Richtig.
Daraus eine Körperverletzung zu machen fände ich in der Tat auch übertrieben, auf der anderen Seite denke ich das Du es auch nicht OK finden würdest wenn Dir jemand eine Flasche ins Gesicht wirft, nur weil Du Blödmann zu ihm sagst und es ist nun mal einfach ein Unterschied ob man sowas in der Öffentlichkeit macht oder im "normalen" Leben (zumindest von der Wirkung (Vorbildfunktion und so))
Bisher weiß man ja nicht, was wirklich gesagt wurde. Was Guerrero behauptet, geht über Blödmann deutlich hinaus. Eine Anzeige wird natürlich nichts bringen, es sei denn, Guerrero könnte Zeugen bringen.
Wenn Du die Strafe vom Verein (Arbeitgeber !! des Spielers) in Frage stellst, dann stellst Du jegliche Strafen gegen Spieler von von den Vereinen in Frage (Angefangen bei einem Hobbyverein der 5 € "Strafe" für ungeputze Schuhe aufstellt)
Ich wage zu bezweifeln, dass es für eine solche Strafe eine Rechtsgrundlage gibt. Sicher wird im Vertrag ein Passus enthalten sein, aber ob dieser einer rechtlichen Überprüfung durch ein Gericht stand halten würde, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass der Fußball versucht, sich seine eigenen Gesetze zu schaffen und damit baden geht, siehe Bosman.
Wenn Du die Strafe vom DFB in Frage stellst, dann kannst Du auch jegliche Sperre für gelbe oder rote Karten in Frage stellen. Auch die Sperre nach einer roten Karte ist ja im Grunde ein "Berufsverbot" .
Das ist aber ziemlich klar geregelt, zudem kommt da höchst selten der Staatsanwalt an und ermittelt wegen Körperverletzung (bei Foul mit Verletzung des Gegners). Entweder es wird von DFB/DFL bestraft, dann sollte sich der Staatsanwalt nicht einmischen oder es wird vom Staatsanwalt ermittelt und angeklagt, dann sollte sich DFB/DFL nicht einmischen. Sollte zu der Strafe von DFB/DFL noch eine Strafe vom Gericht nach kommen, so halte ich das für einen Verstoß gegen Art. 103, dann müsste die Strafe von DFB/DFL zurück genommen werden.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von LittleBilbo » 09.04.2010 18:03

HerbertLaumen hat geschrieben: Ich wage zu bezweifeln, dass es für eine solche Strafe eine Rechtsgrundlage gibt. Sicher wird im Vertrag ein Passus enthalten sein, aber ob dieser einer rechtlichen Überprüfung durch ein Gericht stand halten würde, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass der Fußball versucht, sich seine eigenen Gesetze zu schaffen und damit baden geht, siehe Bosman.
Einer rechtlichen Überprüfung würde es sicherlich nicht standhalten, da gebe ich Dir recht.
Die Konsequenz wäre dann bei dem 5 € Beispiel in einem Dorfverein ... Du kannst Dir einen anderen Verein suchen und da spielen.
Bei einem Profi wie Paolo Guerrero könnte ich mir (wenn er gegen die Strafe klagt) in einem solchen Fall vorstellen das "ich" als Verein den Spieler rauswerfe (fristlose Küdigung) und auf Schadenersatz wegen Ruf/Imageschädigung verklage
Das ist aber ziemlich klar geregelt, zudem kommt da höchst selten der Staatsanwalt an und ermittelt wegen Körperverletzung (bei Foul mit Verletzung des Gegners). Entweder es wird von DFB/DFL bestraft, dann sollte sich der Staatsanwalt nicht einmischen oder es wird vom Staatsanwalt ermittelt und angeklagt, dann sollte sich DFB/DFL nicht einmischen. Sollte zu der Strafe von DFB/DFL noch eine Strafe vom Gericht nach kommen, so halte ich das für einen Verstoß gegen Art. 103, dann müsste die Strafe von DFB/DFL zurück genommen werden.
Völliger Blödsinn (sorry) Der Artikel 103 bezieht sich auf das Strafrecht und auf sonst nichts !!! Was hat der DFB mit dem Strafgesetzt zu tun ? Nix !!
Ich mache es mal ein wenig extrem (überzogen): Ein Spieler erschiesst einen Fan ... nun sperrt der DFB den Spieler darum für xyz Spiele und darum darf /sollte die Staatsanwaltschaft dann nun nicht mehr ermitteln ???

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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 09.04.2010 18:19

LittleBilbo hat geschrieben:Bei einem Profi wie Paolo Guerrero könnte ich mir (wenn er gegen die Strafe klagt) in einem solchen Fall vorstellen das "ich" als Verein den Spieler rauswerfe (fristlose Küdigung) und auf Schadenersatz wegen Ruf/Imageschädigung verklage
Das wäre die rechtlich saubere Variante, nur fraglich, ob du als Verein damit durchkommst.
Völliger Blödsinn (sorry) Der Artikel 103 bezieht sich auf das Strafrecht und auf sonst nichts !!! Was hat der DFB mit dem Strafgesetzt zu tun ? Nix !!
Natürlich hat der DFB nichts mit dem Strafgesetz zu tun, aber trotzdem mischt er sich immer ein und verhängt wie er will Strafen. Wenn das ein zivilrechtlicher Anspruch sein soll, muss der DFB wie jeder andere auch den Klageweg beschreiten. An Guerreros Stelle würde ich dem DFB den Mittelfinger zeigen und mir einen Verein im Ausland suchen. Ob das so ein Blödsinn ist, müsste dann beizeiten ein Gericht klären, wie eine Organisation wie der DFB anzusehen ist.
Ich mache es mal ein wenig extrem (überzogen): Ein Spieler erschiesst einen Fan ... nun sperrt der DFB den Spieler darum für xyz Spiele und darum darf /sollte die Staatsanwaltschaft dann nun nicht mehr ermitteln ???
Die Sperre dürfte sich mit der U-Haft und anschließender Haft des Spielers decken, von daher passt das Beispiel nicht wirklich, im Knast ist der Spieler ja automatisch gesperrt, mehr geht nicht, von daher hat die Spielsperre keinen Einfluß mehr. Guerrero kann aber mehrfach gemolken werden und das finde ich sehr befremdlich, nur der Fan, den es getroffen hat, scheint es wie ein Mann zu tragen, wie man hört.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von LittleBilbo » 09.04.2010 19:03

HerbertLaumen hat geschrieben: Die Sperre dürfte sich mit der U-Haft und anschließender Haft des Spielers decken, von daher passt das Beispiel nicht wirklich, im Knast ist der Spieler ja automatisch gesperrt, mehr geht nicht, von daher hat die Spielsperre keinen Einfluß mehr. Guerrero kann aber mehrfach gemolken werden und das finde ich sehr befremdlich, nur der Fan, den es getroffen hat, scheint es wie ein Mann zu tragen, wie man hört.
Warum passt das Beispiel nicht ? Auch da wäre es eine "Mehrfachbestrafung" , die Du ja anprangerst.
Würde Guerrero nun wegen dem Flaschenwurf/Körperverletzung zu 6 Monaten Knast veruteilt werden und gleichzeitig zu einer Sperre von 6 Monaten vom DFB, dann wäre die "Mehrfachbestrafung" OK weil die Spielsperre dann keinen Einfluß mehr hätte !?!?
Versteh mich bitte nicht falsch, auch ich finde mit den ausgesprochenen Strafen sollte es dann auch gut sein (wobei ich persönlich ihn länger gesperrt hätte, das tut aber nichts zur Sache) nur die Geschichte von Mehrfachbestrafung ist einfach albern !!
Wenn Du z.B. Verkäufer z.B. bei Mediamarkt bist und ein Kunde kommt Dir blöde ... und Du wirfst ihm daraufhin eine Flasche ins Gesicht .. dann dürftest Du Dir mit 100%ger Wahrscheinlichkeit einen neuen Job suchen (den Du dann mit dem Zeugniss nie finden würdest)
Der Kunde würde Dich mit Sicherheit auf Schmerzensgeld verklagen ...

Damit würdest Du doch dann auch mehrfach "gemolken" , nur dürfte bei Dir (unterstelle ich mal ;-) ) nicht so viel zu holen sein wie bei einem Profifußballer.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 09.04.2010 19:22

LittleBilbo hat geschrieben:Warum passt das Beispiel nicht ? Auch da wäre es eine "Mehrfachbestrafung" , die Du ja anprangerst.
Die Strafe vom DFB wäre dann aber völlig irrelevant, während sie das jetzt nicht ist. Im Gegenteil, zusätzlich zu seiner Geldstrafe an Verein und DFB entgehen Guerrero durch seine Sperre ja auch noch evtl. Prämien, das ist dann schon die dritte Strafe, wenn der Staatsanwalt anklagt und er verknackt wird, sind wir dann schon bei Strafe Nummer 4 für ein einziges Vergehen.
...nur die Geschichte von Mehrfachbestrafung ist einfach albern !!
Kannst du gerne albern finde, ich habe eine andere Meinung. Der DFB spielt sich als Gesetzgeber auf und straft nach eigenem DFB-Strafgesetzbuch ab. Ich halte das für wenig rechtsstaatlich, besonders wenn man sich das Verhalten des DFB in der Sachen Amerell/Kempter und Pyros bei Auswärtsspielen anschaut. Da gehört mal richtig dazwischen gehauen.
Wenn Du z.B. Verkäufer z.B. bei Mediamarkt bist und ein Kunde kommt Dir blöde ... und Du wirfst ihm daraufhin eine Flasche ins Gesicht .. dann dürftest Du Dir mit 100%ger Wahrscheinlichkeit einen neuen Job suchen (den Du dann mit dem Zeugniss nie finden würdest)
Ich müsste dann aber weder dem MediaMarkt noch dem Verband der Elektroeinzelhändler eine saftige Geldbuße zahlen, sondern würde wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht noch eine Abfindung bekommen.
Der Kunde würde Dich mit Sicherheit auf Schmerzensgeld verklagen ...
Könnte er machen, kommt dann aber auch auf die Verletzung an, die in diesem Falle nicht sonderlich schwer zu sein scheint. Nicht das wir uns falsch verstehen, Guerrero hat sich falsch verhalten und dafür sollte er durchaus auch bestraft werden. Aber bitte nur einmal und nicht doppelt und dreifach.
Damit würdest Du doch dann auch mehrfach "gemolken" , nur dürfte bei Dir (unterstelle ich mal ;-) ) nicht so viel zu holen sein wie bei einem Profifußballer.
Ich würde in dem Falle nur einmal gemolken, von letzterem kannst du ausgehen ;)
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Re: Hamburger SV

Beitrag von LittleBilbo » 10.04.2010 09:06

HerbertLaumen hat geschrieben: Ich müsste dann aber weder dem MediaMarkt noch dem Verband der Elektroeinzelhändler eine saftige Geldbuße zahlen, sondern würde wahrscheinlich vor dem Arbeitsgericht noch eine Abfindung bekommen.
:gaga: Der ist gut ... Ich fliege als Verkäufer raus weil ich einen Kunden tätlich angegriffen habe und bekomme eine Abfindung :lol:
Andere fliegen raus weil sie angeblich 15 Cent Flaschenpfand unterschlagen haben ...

:offtopic:

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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 10.04.2010 09:57

Da steht "wahrscheinlich" und vor dem Arbeitsgericht ist der AN oft im Vorteil. Ich würde mich freuen, wenn du etwas sachlicher antworten würdest ;)
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Kronos » 10.04.2010 12:14

Hätte ein Zuschauer einen Spieler mit besagter Wasserflasche beworfen, so hätte dieser sicherlich ein 2 jähriges Stadionverbot bekommen! Die andere Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft wg Körperverletzung ermitteln würde?
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Re: Hamburger SV

Beitrag von discostu » 10.04.2010 12:16

Kronos hat geschrieben: Die andere Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft wg Körperverletzung ermitteln würde?
Nur wenn der getroffene anzeige erstattet, aber das hat er wohl nicht gemacht!
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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 10.04.2010 12:17

Kronos hat geschrieben:Hätte ein Zuschauer einen Spieler mit besagter Wasserflasche beworfen, so hätte dieser sicherlich ein 2 jähriges Stadionverbot bekommen!
Wie oft kommt es wohl vor, dass ein Spieler genau diesen einen Zuschauer beleidigt?
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Kaste » 10.04.2010 12:28

Tut das was zur Sache? Glaub ich nicht.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 10.04.2010 12:33

Kaste hat geschrieben:Tut das was zur Sache? Glaub ich nicht.
Du meinst, Guerrero hat die Flasche also völlig grundlos geworfen?
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Kaste » 10.04.2010 12:51

Wieso sollte ich so etwas meinen? Es ist einfach völlig unerheblich wie oft etwas vorkommt.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von HerbertLaumen » 10.04.2010 13:50

Kaste hat geschrieben:Wieso sollte ich so etwas meinen? Es ist einfach völlig unerheblich wie oft etwas vorkommt.
Nein, ist es nicht.
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Zion » 10.04.2010 21:15

Wir sollten nicht vergessen, das der gesamte Fussball extrem Feudalistisch ist.
So etwas gibt es sonst (fast) nirgendwo.
Das ist ein rechtsfreier Raum, in dem der Verband und die Vereine Regeln bestimmen, die sicher in vielen Fällen überhaupt keinen Bestand vor normalen Gerichten hätten.
Zum Beispiel ist die Zensur die in der Fussballszene "normal" ist (welche Transparente dürfen gezeigt werden) generell betrachtet ein absoluter Witz. Auch Alkoholverbot gehört in diese tolle Kategorie.
Unschuldige Menschen, die nix gemacht haben, mit Strafe und Stadionverbot zu bedrohen um die "wahrenTäter" heraus zu bekommen.....und hasse nich gesehen.....

Möglich, dass der ganze Käse irgendwann mal überprüft wird...bis dahin is die Diskussion müssig.

Fussball ist ein rechtfreier Raum.
Vielleicht auch o.k. so......
Pilee
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Re: Hamburger SV

Beitrag von Pilee » 11.04.2010 17:18

Ruuuuuuuuuuud :lol:
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