
Hannes Fan, wo bist Du?
Wir brauchen deine Hilfe....
Den Aufruf zur Boykottaktion haben über 200 Fanclubs unterschrieben, also hast Du dir (wenn überhaupt) von einem Großteil der aktiven Fanszene etwas vorschreiben lassen und nicht von den Ultras...Titus Tuborg hat geschrieben:Ja, keine Ausschreitungen, aber dennoch halte ich das Banner für voll daneben und mir geht die Selbstherrlichkeit einiger (nicht aller) Ultras zunehmend auf den Keks...Im Übrigen gilt dies auch für die sinnfreie 19-Minuten-Aktion...Liebe Ultras, vielen Dank für Euren Support, Eure Leidenschaft, aber Ihr seid nicht die Hüter der Fußball-Tradition, zu der übrigens auch Respekt und Fairplay gehört. Und ich lasse mir als Old-School-Fan von Euch ganz sicher nicht vorschreiben, wann ich mich wie im Stadion zu verhalten habe...
Ist das strafbar?Einbauspecht hat geschrieben:Dieses Banner heißt Straftaten gut.
Ok, ich formuliere dieses Plakat mal bewusst verschärfend um (einzig um zu verdeutlichen, dass dies eben keine harmlose Meinungsäußerung war) und stelle mir vor, irgend jemand hängt das an ein Flüchtlingsheim...SulzfeldBorusse hat geschrieben: Ich nehme das wahr, was schwarz auf weiß steht. Und da wurde weder zu Gewalttaten aufgerufen, noch Gewalttaten verherrlicht.
Ich bin ebenso wenig Jurist wie Du, allerdings liest sich §131 ganz interessant:HerbertLaumen hat geschrieben: Bitte die Paragrafen des StGB benennen, ich kann da keinen Aufruf zu einer Straftat erkennen, da steht nirgends "Werft Steine auf Rasenballsportkunden!". Wenn du dir so sicher bist, dass es sich um eine Straftat handelt, hast du ja bestimmt auch schon Anzeige erstattet.
Letztlich müss(t)en das aber dann Juristen interpretieren und Gerichte klären, sofern es zur Anzeige kommt.StGB §131 hat geschrieben: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen [...] in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt [...]
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,[...]
Bei dem Paragraphen geht es um die ganz konkrete Darstellung von Gewalt, die zudem auch noch glorifiziert werden muss. Das betrifft meistens Spielfilme oder "Killerspiele", Texte sind auch betroffen, aber mir scheint es doch sehr fraglich, dass das Banner unter diesen Paragraphen fällt. Frau Merkel durfte ja sogar ihre Freude über Bin Ladens Tötung öffentlich ausdrücken, die Anzeige eines Richters blieb mW. ohne Erfolg.Gentleman hat geschrieben:Ich bin ebenso wenig Jurist wie Du, allerdings liest sich §131 ganz interessant:
Das ist wieder ein anderer Aspekt. ich möchte so etwas auch nicht sehen, aber der Wind, der um sowas gemacht wird, den halte ich für deutlich übertrieben. Und solange etwas nicht verboten ist, solange ist es erlaubt und in diesem Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt.Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung möchte ich solche Plakate in keinem Fußballstadion sehen, erst Recht nicht bei Borussia.
....und genau deshalb war es nicht nur dämlich. Mag ja sein, dass viel Wirbel um das eine hirnverbrannte Plakat gemacht wird, aber ich begrüße ausdrücklich eine "Überprüfung" oder nennen wir es ruhig "Ermittlungen". Ich war mit meinen Kindern im Stadion und XXX, denen es Leid tut, dass andere Kinder nicht getroffen wurden, möchte ich nicht neben mir stehen oder sitzen haben. Zu spiessig. Ok. Kann ich mit leben.Einbauspecht hat geschrieben:Dieses Banner heißt Straftaten gut.