Sportfreund hat geschrieben:Ich hatte leider noch keine Einsicht in die detaillierte Bilanz. Aber alle die sich an der Gewinnsumme orientieren.
Wir müssen 40-50% des Gewinns an Steuern zahlen. Also wird dort nie ein großer gewinn stehen, da man das Geld vorher lieber investiert. Also zahle ich, wenn ich 5 Millionen Überschuss erwirtschafte, 4 Millionen um die Verbindlichkeiten (bzw. in Anlagevermögen) zu reduzieren. In Jahren, in denen wir nur 2 Millionen übrig haben, werden die Verbindlichkeiten dann halt mal nur um 1 Million veringert.
Sorry, aber das ist bilanztechnisch nicht korrekt. Ich kann nicht einfach 4 Mio. Verbindlichkeiten zurückzahlen und gleichzeitig meinen ausgewiesenen Gewinn um diese Summe reduzieren, um weniger Steuern zu zahlen. ist steuerrechtlich und bilanzrechtlich unmöglich.
Man muss bitte schön sauber unterscheiden zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. In die GuV dürfen nur Ausgaben einfließen, die direkt zum Geschäftsjahr gehören und mit dem unmittelbaren Tätigkeitsfeld zu tun haben. Tilgungen von Krediten gehören da nicht zu - im Gegensatz zu den Zinszahlungen. Bei Investitionen - zu diesen gehören auch Spielertransfers - gibt es klare Regeln, dass die transfersumme über die Laufzeit des Vertrages abzuschreiben sind, das heißt, ich kann also diese auch nur teilweise geltend machen. Es gibt Investitionen, die sofort und komplett abgeschrieben werden können - das sind aber in der regel Verbrauchsgüter und da sind keine so hohen summen möglich und es gibt Investitionen mittel- und langfristiger Art, die nach den Abschreibungsvorschriften geltend zu machen sind. Die einzige Möglichkeit, den Gewinn zu reduzieren, um Steuerzahlungen zu vermeiden, sind sog. rückstellungen für bereits geplante Investitionen, diese müssen dann aber innerhalb von 2-3 Jahren auch durchgeführt werden, sonst sind diese Rückstellungen wieder gewinnerhöhend aufzulösen.
Wir hatten also weder damals noch heute die Möglichkeit, gewinne so zu reduzieren, wie du es geschrieben hast.