Seb hat geschrieben: ↑20.08.2021 18:46
Wenn eine AK einen Preis definiert wird, zu dem ein Spieler am Markt gekauft werden kann, entspricht der Preis dem definierten Marktwert.
Nein, nur wenn jemand bereit ist, den Preis zu zahlen.
Egal, ich mach aber mal ein Beispiel, in dem eine AK von einem "Marktwert" abweichen könnte:
Angenommen Ginter finden jetzt im August keinen neuen attraktiven Verein. Er ist danach bereit, beim Eberl einen neuen, etwas besser dotierten Vertrag zu unterschreiben, sagen wir bis 2024. Gleichzeitig will er sich aber die Möglichkeit offenhalten, im nächsten Jahr schon wechseln zu können, ohne dass Eberl ihm da Steine in den Weg legen kann. Ginter und sein Manager sagen zu Eberl, wir unterschreiben den neuen Vertrag, wenn Du uns zugestehst, das Ginter im Sommer 2022 schon für 18 Mio € wechseln darf. Wird Eberl sich da verweigern? Ich glaube nicht.
Diese 18 Millionen wären aber kaum das, was allgemein unter einem Marktwert verstanden wird. Die relativ geringe AK würde evtl. sogar dazu führen, dass bei guten Leistungen in den nächsten 10 Monaten sich die Vertragsangebote verbunden mit schönen Handgeldern bei Ginters Management stapeln.
Anderes Beispiel:
Als Reus sich bei uns 2009 eine AK von 17 Mio € in den Vertrag schreiben ließ, war sein Marktwert bei weitem geringer.
M.a.W.: Eine AK hat nur in geringem Maße etwas mit dem aktuellen Marktwert zu tun.