Nein, bin ich nicht, nur halbwegs.Einbauspecht hat geschrieben: ↑21.01.2021 16:37 Erstmal herzlich willkommen hier!
Bist Du Volljurist?
Habe mit Gesetzen aber beruflich sehr viel zu tun.
Zur Bewertung der Angelegenheit dürfte entscheidend sein, ob die eintreffenden Polizeibeamten als Zeugen Breel Embolo als die Person identifizieren konnten, die aus dem Partyraum über das Dach in die Wohnung flüchtete, in der er anschließend angetroffen wurde. Oder er ggf. auch durch andere Zeugenaussagen (z.B. der anderen Partygäste) in der Sache belastet wird.
Denn hiernach ergibt sich ein ausreichend begründeter Tatverdacht gegen ihn, der zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach der CoronaSchVO führen dürfte.
Als Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren steht ihm der Rechtsweg einer gerichtlichen Prüfung nach eigener Widerspruchbekundung zu.
Wenn er die Geldbuße akzeptiert oder gerichtlich überführt wird, ist fraglich, ob der DFB / DFL dieses Verhalten nur mit einer für ihn sehr geringen Geldbuße als ausreichende Ahndung anerkennt.
https://www.sport1.de/fussball/bundesli ... at-die-dfl
Im Fall Heiko Herrlich (Verstoß gegen das Hygienekonzept des DFB / DFL) hat der DFB auf weitere Strafen verzichtet und die freiwillige eigene Spielsperre als ausreichend angesehen.
Er wollte während der Quarantänezeit der Bundesligamannschaften vor der Saison in einem nahegelegenen Supermarkt nur eine Zahn- und Hautcreme kaufen. Trug dabei keine Maske.
Konnte somit noch als geringfügig fahrlässiger Verstoß durchgehen
Im Fall von Breel ist die Angelegenheit, bei einem erwiesenen Tatnachweis, aber wesentlich gravierender geartet. Er hat an einer illegalen Party teilgenommen und somit nahezu vorsätzlich gegen die CoronaSchVO verstoßen. Wie will man da, nach einer Verurteilung oder Zahlung der Geldbuße, noch an ein fahrlässiges unbewusstes Verhalten glauben?
Da die Vereine mit ihren Spielern das Hygienekonzept des DFB / DFL gemeinsam entworfen und anerkannt haben, nur unter diesen behördlich abgesegneten Auflagen ein derzeitiger Spielbetrieb möglich ist, ist es bei einem schuldhaften Nachweis alleinig dem DFB mit seinem Kontrollausschuss überlassen den Spieler ggf. weitergehend zu bestrafen.
Fraglich ist, ob dem DFB dann die 250,-€ Bußgeld und das eine Spiel Kadersperre zwecks Durchführung weitergehender Coronatests ausreichend erscheint.
Ich befürchte nicht, da der Spieler mit seiner Handlung das gesamte Hygienekonzept der Liga und damit den Spielbetrieb gefährdet hat.
Hoffen wir mal, dass es anders kommt.
Und danke für die nette Aufnahme hier.