Man kann schwer davon ausgehen, dass der DFB nach Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens weitere Maßnahmen über seinen Kontrollausschuss gegen Embolo einleitet.
Im Fall des derzeit bestehenden dringenden Tatverdachtes gegen Embolo wird die Polizei wegen vermeintlichem Verstoß gegen die Corona Schutzverordnung, in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Spieler bei der zuständigen Ordnungsbehörde der Stadt Essen einleiten.
Dieses Verfahren wird sich höchst wahrscheinlich in diesem Fall auf den § 2 (1) der CoronaSchVO beziehen.
Laut rechtsgültigem Bußgeldkatalog ist für diesen Verstoß ein Bußgeld von 250,-€ für die jeweiligen Teilnehmer der Party / Veranstaltung vorgesehen.
Dem Veranstalter oder demjenigen, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellte, droht ein Bußgeld von 1000,-€ nach § 13 (1) CoronaSchVO ggf. auch noch höher, falls er zur Durchführung der Party gastronomisch konzessionierte Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat (dann nach § 14 CoronaSchVO).
Da beim Gehalt eines Bundesligaprofis lächerliche 250,-€ Bußgeld keine Wirkung erzielende Einbuße darstellt, wird der DFB höchst wahrscheinlich weitere Schritte gegen den Spieler prüfen und einleiten. Zumal der Spieler auch zeitgleich das Hygienekonzept des DFB / DFL gefährdet hat, welches überhaupt den derzeit unter Auflagen genehmigten Spielbetrieb der Bundesligen ermöglicht.
Man kann nur hoffen, dass es nicht zu einer ausgesprochenen Spielsperre kommt, sondern der Spieler nur mit einer empfindlichen Geldstrafe diszipliniert wird.
Da derzeit noch nichts dergleichen eingeleitet wurde, wäre es für den Verein dumm, sich vor dem Spiel gegen Dortmund personell selbst zu schwächen. Alles weitere wird sich anschließend ergeben.
Embolo wird mittlerweile vom Vorstand und der Mannschaft kräftig den Kopf gewaschen bekommen haben. Er hat da einen riesen Bock geschossen, aber das weiß er nun auch selbst.
