Die Breite der Seitenlinie ist eben nicht bekannt, da nicht fix vorgegeben, es sei denn, Du fährst das Gerät, das sie zieht und hast sie zur Prüfung gemessen, oder kennst den exakten Durchmesser der Pfosten, der aber ebenso nicht fest vorgegeben ist und was auch noch lange nicht heißt, dass die Grundlinie wirklich exakt so breit wie der Pfosten ist. Zudem ist auch noch der Rand der Linie unscharf. Ebenso schwankt der Balldurchmesser, da laut Norm zwei Zentimeter Spiel im Umfang des Balles erlaubt sind. Und deine geometrische Berechnung kannste grundsätzlich sowieso vergessen, weil Du eben keinen Fixpunkt hast und das Bild auch noch perspektivisch verschoben ist, kann man also vergessen.
Wenn ich als Schiri das sehe, kann ich den nur als Aus bewerten, weil mir für alles andere die exakte Messmöglichkeit fehlt und wie Butsche schon ganz richtig festgestellt hat, im Zweifel für den Angeklagten, man sollte die Schuld beweisen können und das kann keiner zweifelsfrei anhand der Bilder. Nicht andersrum.
Da ich das Foto vom TV gemacht habe, kann ich zudem versichern, dass er zum Zeitpunkt des Standbildes schon wieder leicht von Reus Fuß abgeprallt war, weil ich das laufende Bild trotz mehrfachem Versuch nicht exakter stoppen konnte, das sind bestimmt nochmal ein halber bis ein Zentimeter mehr in exakt dem Moment, als er vom Schuh abprallt.