Nulla poena sine lege ist aber auch eine Auswirkung des Gesetzlichkeitsprinzips, welches verbietet, keine Strafe ohne Gesetz auszusprechen bzw. alle Mildernden Apsekte zu berücksichtigen.Butsche hat geschrieben:Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz – ist eine Ausprägung des im Strafrecht geltenden Gesetzlichkeitsprínzips, namentlich des Rückwirkungsverbots.
Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahrensvorschriften so ändern, dass nunmehr an ein in der Vergangenheit liegendes Handeln eine andere Folge geknüpft wird als die, auf die sich der Handelnde zum Zeitpunkt seines Handelns einstellen konnte; das strafrechtliche Rückwirkungsverbot unterbindet die Strafbarkeit einer Handlung aufgrund eines Gesetzes, dass zum Zeitpunkt des Handelns noch nicht in Geltung war.
Quelle: http://www.proverbia-iuris.de/nulla-poena-sine-lege/
Der Grundsatz spielt auch ins Rückwirkungsverbot richtig. Ist hier aber eine falsche Baustelle.