

Aber ich glaub nicht dran

Sollte er bis zum 30. Januar 2016 eine Rote Karte erhalten, müsste er die auf Bewährung ausgesetzten beiden Spiele zusätzlich pausieren.
"Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben", erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist."
Damit müssen die Königsblauen, die schon beim 1:1 bei Bayern München am Dienstag ohne den 31-Jährigen spielten, noch am Freitag (20.30 Uhr) gegen Borussia Mönchengladbach, am 14. Februar bei Eintracht Frankfurt und am 21. Februar gegen Werder Bremen auf Huntelaar verzichten.
Quelle: Sport1. Vll lässt er sich im derby ja zu was hinreißenIm Revierderby am 28. Februar bei Borussia Dortmund darf der "Hunter" wieder auf Torejagd gehen.