So mein erster Beitrag und dann zu so einem Thema
So dann mal worum es sich hier eigentlich dreht:
Bei einem Spielertransfer und Vertragsverlängerungen werden ja Spielerberater eingeschaltet. Kommt der Transfer bzw die Vertragsverlängerung zustande muss der Verein an den Spielerberater einen gewissen Betrag zahlen.
Der Spielerberater schreibt dann an den Verein eine Rechnung unter Ausweis von Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer hat jetzt der Verein als sog. Vorsteuer abgezogen (bekommt Sie also vom Finanzamt zurück).
Der Abzug als Vorsteuer ist aber nur dann möglich wenn der Spielerberater eine Leistung für den Verein erbracht hat. So und das ist jetzt der springende Punkt handelt der Spielerberater für den Vereins (bspw. als Makler) oder handelt der Spielerberater für seinen Spieler.
Handelt der Spielerberater für den Spieler dann ist der Vorsteuerabzug nicht möglich und damit der bisher vom Finanzamt zurückgezahlte Betrag an das Finanzamt zurückzuzahlen.
Also folgendes Bsp.:
Borussia hat eine Rechnung von 100 + 19 Umsatzsteuer erhalten und 119 an den Spielerberater gezahlt. Die 19 hat Borussia vom Finanzamt erstattet bekommen. Die Belastung beträgt also 100. Muss Borussia die 19 jetzt an das Finanzamt zurückzahlen beträgt die Belastung insgesamt 119.
Das ist jetzt das Thema mal vereinfacht dargestellt.
Und zu der Frage was kostet uns der Spaß eigentlich?
Mein Tip sind im schlimmsten Fall so ca. 5 Mio EUR.
Wie komme ich zu der Zahl?
Wir schreiben das Jahr 2011. Auf der JHV ging es nach dem Klassenerhalt hoch her, Effe etc. Das Jahresergebnis war in etwa 0. Die 0 kam allerdings nur zustande da eine Rückstellung (zukünftige Ausgaben) in Höhe von ca. 3,50 Mio aufgelöst worden ist. Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für genau diese Thematik.
So ich hoffe die Ausführungen waren jetzt am Ende noch verständlich.