HerbertLaumen hat geschrieben:Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Äff Zeh für etwas bestraft, was seine Fans in fremden Stadien veranstalten? Das verstehe ich auch nach Lektüre des Interviews noch nicht. In erster Linie muss man doch versuchen, zuerst den Rechtsbrecher zu bestrafen und nicht den Verein, der mit dem Rechtsbruch überhaupt nichts zu tun hat, auch weil er im fremden Stadion kein Hausrecht und damit keine Handhabe hat.
Das kann ich dir sagen: § 9a Rechts- und Verfahrensordnung des DfB
"1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften
haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art."
Entfernt euch mal bitte von Phrasen wie Sippenhaftung und Grundgesetz. Das Grundgesetz mit seinen Grundrechten wendet sich gegen den Staat und nicht gegen den DfB. Auch ist das Urteil kein Fall von Sippenhaftung, einen vergleichbaren Paragrafen findest du auch im BGB (§ 278 BGB), wo du ohne eigenes Verschuldens infolge einer Nähebeziehung für fremdes Verschulden einzustehen hast. Sippenhaftung ist eine Frage des Strafrechts, womit der DfB nichts zu tun hat. Nur weil die eine Strafe aussprechen, liegt noch kein Strafrecht vor.