Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
- MichaelDerBorusse
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Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Bundesgerichtshof: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
30.10.2009 10:15 Uhr - KARLSRUHE
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden.
Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied der BGH.
Klage eines Münchner Dauerkartenbesitzers
Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs „Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.
Nach den Worten des BGH ist dies vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits „objektive Tatsachen“, die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei „Willkür“ sei ein Ausschluss unzulässig.
Fazit: Dieses Urteil ist ein Witz und fördert nur die "Willkür". Das ist echt das letzte!!!
30.10.2009 10:15 Uhr - KARLSRUHE
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden.
Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied der BGH.
Klage eines Münchner Dauerkartenbesitzers
Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs „Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.
Nach den Worten des BGH ist dies vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits „objektive Tatsachen“, die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei „Willkür“ sei ein Ausschluss unzulässig.
Fazit: Dieses Urteil ist ein Witz und fördert nur die "Willkür". Das ist echt das letzte!!!
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Bleibt eine "Gruppe" sauber, freut sich der Verein und alles ist gut.
Ich persönlich würde mich einer möglichen gewaltbereiten Gruppe oder auch einzelnen gewaltbereiten Personen nicht anschließen.
Und falls ich versehentlich in so eine Situation rein geraten sollte, dann würde ich bestimmt nicht gaffend stehen bleiben und dem Treiben zuschauen, sondern schleunigst das Weite suchen. Denn sonst würde ich mich mit den Gewaltbereiten solidarisieren.
Vielleicht wäre es mal ein guter Ansatz, gewaltbereiten Mitgliedern innerhalb einer Gruppierung den Rücken zu kehren, damit man den eigentlichen positiven Zielen wieder uneingeschränkt nachkommen kann. Nämlich einem absolut Gewalt freien Support den ich als "Normalo" zu 100% befürworte und unterstütze.
Ich persönlich würde mich einer möglichen gewaltbereiten Gruppe oder auch einzelnen gewaltbereiten Personen nicht anschließen.
Und falls ich versehentlich in so eine Situation rein geraten sollte, dann würde ich bestimmt nicht gaffend stehen bleiben und dem Treiben zuschauen, sondern schleunigst das Weite suchen. Denn sonst würde ich mich mit den Gewaltbereiten solidarisieren.
Vielleicht wäre es mal ein guter Ansatz, gewaltbereiten Mitgliedern innerhalb einer Gruppierung den Rücken zu kehren, damit man den eigentlichen positiven Zielen wieder uneingeschränkt nachkommen kann. Nämlich einem absolut Gewalt freien Support den ich als "Normalo" zu 100% befürworte und unterstütze.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Ganz, ganz schwieriges Thema. Hier wird es wohl hitzige Diskussionen geben.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Ist echt ein witz .....
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
für mcih auch eine absolute Frechheit. Was ´mache ich wenn ich aufgrund irgendwelcher XXX in eine polizeiliche Maßnahme gerate? Wenn ich Pech habe, bekomm ich Stadionverbot....Lachhaft
Wie wärs mit Amtsaufgabe bei bloßem Verdacht auf schwachsinnige Richter??
Wie wärs mit Amtsaufgabe bei bloßem Verdacht auf schwachsinnige Richter??
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Von wem wird denn ein Stadionverbot verhängt?
Doch vom Verein, der sein Hausrecht in Anspruch nimmt und nicht von einem Richter, oder?
Und somit muss der Verein nicht jedes mal eine komplizierte Beweisführung anstreben, wenn er ein Stadionverbot ausspricht...
...jedenfalls verstehe ich das Urteil so.
Somit mehr Möglichkeiten für den Verein...nicht für den Staat.
Doch vom Verein, der sein Hausrecht in Anspruch nimmt und nicht von einem Richter, oder?
Und somit muss der Verein nicht jedes mal eine komplizierte Beweisführung anstreben, wenn er ein Stadionverbot ausspricht...
...jedenfalls verstehe ich das Urteil so.
Somit mehr Möglichkeiten für den Verein...nicht für den Staat.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
wer hat den dieses Urteil gefällt.....?
- SulzfeldBorusse
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Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Der Bundegerichtshof hat entschieden, dass die Vereine nun auch auf Verdacht ihr Hausrecht für ein Stadionverbot in Anspruch nehmen können.
Mal ehrlich Patte. Du suchst Dir doch auch aus, wen Du zu Hause Deine Gastfreundschaft anbietest und wen nicht.
Mal ehrlich Patte. Du suchst Dir doch auch aus, wen Du zu Hause Deine Gastfreundschaft anbietest und wen nicht.
- SulzfeldBorusse
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Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
komisches beispiel...nur weil du ihn nicht magst,muss das ja dann nicht heißen,dass er in keinem haushalt in deutschland willkommen ist...
denn im o.g.beispiel wurde ein bundesweites SV verhängt
denn im o.g.beispiel wurde ein bundesweites SV verhängt
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
schlechter Vergleich. Strafen aufgrund eines Verdachtes haben in meinen Augen wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun....Kleffer hat geschrieben:Der Bundegerichtshof hat entschieden, dass die Vereine nun auch auf Verdacht ihr Hausrecht für ein Stadionverbot in Anspruch nehmen können.
Mal ehrlich Patte. Du suchst Dir doch auch aus, wen Du zu Hause Deine Gastfreundschaft anbietest und wen nicht.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Ist ja auch keine Strafe des Staates, sondern Gegenstand ist das Hausrecht des Vereins und der solidarisierenden Vereine/DFB, welches wegen Willkür angefochten wurde. Der Staat hat da keine Willkür walten lassen.
Der Bundesgerichtshof stützt hier lediglich das Hausrecht der Vereine...nichts anderes.
Und was daran schlimm sein soll, ergründet sich mir nicht.
Die Vereine können nun unkomplizierter und direkter verfahren als bisher.
Der Bundesgerichtshof stützt hier lediglich das Hausrecht der Vereine...nichts anderes.
Und was daran schlimm sein soll, ergründet sich mir nicht.
Die Vereine können nun unkomplizierter und direkter verfahren als bisher.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
ich laß mich überraschen.....und denke, dass die Vereine nun durchaus willkürlich(er) schalten und walten können
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Ich würde genauso handeln wie du und mich von irgendwelcher Randale distanzieren. Aber sieh es doch mal so: Es gibt viele Leute, die es einfach als angenehm und befreiend empfinden, bei irgendwelchen Ausschreitungen hautnah dabei zu sein, selber aber nicht mit Steinen, Flaschen etc. werfen...sollen dann auch diejenigen mit Stadionverboten belegt werden? "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit." So heisst es doch im Grundgesetz!Kleffer hat geschrieben:Ich persönlich würde mich einer möglichen gewaltbereiten Gruppe oder auch einzelnen gewaltbereiten Personen nicht anschließen.
Und falls ich versehentlich in so eine Situation rein geraten sollte, dann würde ich bestimmt nicht gaffend stehen bleiben und dem Treiben zuschauen, sondern schleunigst das Weite suchen. Denn sonst würde ich mich mit den Gewaltbereiten solidarisieren.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Dann zitiere aber auch zuende: "........soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt"
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Ich sehe es wie Kleffer. Es geht einzig und allein um das Hausrecht, welches durch den BGH bejaht wurde. Und Willkür hat das Gericht ja nun eindeutig ausgeschlossen.
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
Korrekt!mr_dude hat geschrieben:... "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit." So heisst es doch im Grundgesetz!
Nur mit dem Unterschied, dass hier das Hausrecht Borussias hinzukommt.
Auf dem Stadiongelände bewegt man sich genau so frei, wie es die Hausordnung vorgibt. Auch eine mögliche Gefährdung der Zuschauer wird hier berücksichtigt...wenn es sein muss nur mit Indizien. Das wurde nun durch den BGH bestätigt und gestützt. Vollkommene Willkür aber, wie neptun ja geschrieben hat, wurde ausgeschlossen.
- MichaelDerBorusse
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Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
vollkommene Willkür ist eben nicht ausgeschlossen.Angenommen es wird ne gruppe eigekesselt und die Beamten haben den überblick verloren und behaupten das der,der und der waren beteiligt. Da aber der überblick fehlte ist eine wirklich unschuldigt. UND jetzt?????? Aussage gegen Aussage. Wem wird man mehr glauben schenken? Leider befürchte ich das ich KEIN Fan sein wird dem geglaubt wird sondern einem der Turtles.
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- Wohnort: 300km vom Borussia-Park entfernt :(
Re: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens
für mich völlig unverständlich!!
das ist das größte schwachsinnsurteil dass ich in meinem leben je gehört habe!!
das ist das größte schwachsinnsurteil dass ich in meinem leben je gehört habe!!