Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar
- HerbertLaumen
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Unfassbar...
Es ist wirklich unglaublich. Typisch deutsche Justiz...HerbertLaumen hat geschrieben:Sollte das Urteil Bestand haben und nicht angefochten werden, dann war es das für alle Foren in Deutschland. Das kann kein Mensch alles kontrollieren.
Das kann doch wirklich kein Mensch kontrollieren, was der ein oder andere User textet.
Tja, evtl. können wir uns dann demnächst über's Forum wirklich nichts mehr schreiben. Wirklich traurig...
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so ganz stimmt das nicht Bsp. Abmahnung bundesligaforen.de
http://www.kremer-legal.com/2007/01/14/ ... a/#more-87
Mit Genehmigung des Autors:
Nur leider sind die Umstände der Abmahnung zumindest im Fall www.foros.de nicht so einfach.
Denn hier wurde nicht der “Kopierer” in Anspruch genommen, sondern der Betreiber des Forums, in dem der “Kopierer” das Bild in seine Nachricht mittels eines Befehls auf einen fremden Server eingebaut hat. Und der Betreiber eines Forums ist nun einmal im rechtlichen Sinn ein Host-Provider, der von Haftungsprivilegierungen in §§ 8, 11 TDG bei Schadensersatzansprüchen bzw. nach den Grundsätzen der allgemeinen Störerhaftung bei Unterlassungsansprüchen profitiert. Für den Host-Provider bedeutet das nichts anderes, als das er nicht zu einer Vorabkontrolle der von ihm gespeicherten Inhalte verpflichtet ist, weil ihm dies technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Tätigwerden muss er erst, wenn er konkrete Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhalten hat (vgl. dazu nur BGH: Unterlassungsansprüche gegen Provider erst ab Kenntniserlangung). Und genau das hat der Betreiber von “Foros” getan: Unmittelbar nach Eingang der Abmahnung ist der Verweis auf das Foto aus Marion’s Kochbuch entfernt worden.
Weil aber der abmahnende Anwalt (und möglicherweise auch die Macher von “Marion’s Kochbuch”) ........
Mit Genehmigung des Autors:
Nur leider sind die Umstände der Abmahnung zumindest im Fall www.foros.de nicht so einfach.
Denn hier wurde nicht der “Kopierer” in Anspruch genommen, sondern der Betreiber des Forums, in dem der “Kopierer” das Bild in seine Nachricht mittels eines Befehls auf einen fremden Server eingebaut hat. Und der Betreiber eines Forums ist nun einmal im rechtlichen Sinn ein Host-Provider, der von Haftungsprivilegierungen in §§ 8, 11 TDG bei Schadensersatzansprüchen bzw. nach den Grundsätzen der allgemeinen Störerhaftung bei Unterlassungsansprüchen profitiert. Für den Host-Provider bedeutet das nichts anderes, als das er nicht zu einer Vorabkontrolle der von ihm gespeicherten Inhalte verpflichtet ist, weil ihm dies technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Tätigwerden muss er erst, wenn er konkrete Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhalten hat (vgl. dazu nur BGH: Unterlassungsansprüche gegen Provider erst ab Kenntniserlangung). Und genau das hat der Betreiber von “Foros” getan: Unmittelbar nach Eingang der Abmahnung ist der Verweis auf das Foto aus Marion’s Kochbuch entfernt worden.
Weil aber der abmahnende Anwalt (und möglicherweise auch die Macher von “Marion’s Kochbuch”) ........
Das ist ein anderes Thema: Abmahnungswahn. Allerdings ein deutliches Beispiel für die Intention, die hinter der Abmahnungswelle im "deutschen Internet" steckt. Geldverdienen unter bewusster Zuhilfenahme einer lückenhaften und absurden, nicht mehr zeitgemässen Gesetzeslage, die nur eines verdeutlicht: Unwissen.
"Wenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs Web 2.0."
Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland
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"Mit Urteil vom 27. Juni 2007 hat das Landgericht (LG) Düsseldorf eine Klage der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" (INSM) gegen den Heise Zeitschriften Verlag wegen Nutzeräußerungen im Forum von Telepolis abgewiesen (Az. 12 O 343/06). Demnach ist der Verlag nicht als Mitstörer für diese Äußerungen haftbar, da er den ihm obliegenden Pflichten durch die umgehende Löschung eines beanstandeten Beitrags ausreichend nachgekommen sei."
LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers
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