Das war nicht auf Dich bezogen.
https://www.google.com/amp/s/www.watson ... !559207466
Das eine die Haftungsfrage, das andere wie man in Zukunft mit solchen Situationen umgeht. Der DFB hätte von sich aus gar nichts geprüft, schon allein deshalb war der Einspruch richtig. Einspruch ist eigentlich das falsche Wort, Überprüfung wäre besser. Ich wette wir hätten es genauso gemacht.Weiter begründet der SC den Einspruch auch damit, dass er für vergleichbare Fälle in der Zukunft Rechtssicherheit schaffen will. Dazu kommt, dass der Klub "bestehende Treuepflichten des Vorstands gegenüber dem Verein" sieht. Damit seien Haftungsfragen verbunden. Demnach befürchtete der SC wohl, dass Mitglieder, Sponsoren oder sonstige Personen, die dem Verein verbunden sind, gegen den Vorstand klagen könnten.
Sportrechtler Lambertz sieht in diesem Zusammenhang die Situation nicht ganz so heikel. Da er nicht davon ausgeht, dass der Einspruch erfolgreich sein kann, "hätten die Verantwortlichen des Sportklubs auch nichts zu befürchten gehabt". Trotz allem findet es der Jurist richtig, dass Freiburg den Weg vor das Sportgericht geht. Letztlich hätten sich sonst die Verantwortlichen später vorwerfen lassen müssen, "nicht alles getan zu haben".