raute56 hat geschrieben:Deppen ist für mich eine Verniedlichung. So nach dem Motto: Was seid ihr blöd, dass ihr euch habt erwischen lassen.
Ich frage mich: Welches Gericht ist seinem Auftrag eher gerecht geworden? Das Mönchengladbacher mit seinem Urteil gegen die drei Typen oder das Kölner mit seiner Bewährungsstrafe gegen die Busüberfaller?
Vielleicht kann mich ein mit juristischer Kenntnis Bewanderter aufklären?
Schon mehrfach bei dir versucht - hoffnungslos.
Vielleicht noch ein letzter Versuch.
Richter Mönchengladbach:
Sachbeweis: ein Video liegt vor, wo genau zu erkennen ist, dass drei Personen einen gegnerischen Fan einem Schal berauben wollen.
Sie setzen Faustschläge gegen ihr Opfer ein. Da aber am Ende nicht zu erkennen ist wo der Schal abgeblieben ist, fällt der Raub weg und es bleibt eine Körperverletzung/gefährliche Körperverletzung. Zum Teil sind einige von den drei Personen auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Richter Köln:
Personalbeweis: drei Personen räumen in ihrem Geständnis ein, den Bus auf den Parkplatz gedrängt zu haben. Durch das umsichtige Verhalten des Busfahrers passiert aber hier nichts weiter. Erst auf dem Parkplatz kommt es dann zu den bekannten Delikten, wo aber keiner der drei zu einen dieser Taten konkret belangt werden kann.
Keiner der drei ist hier großartig strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Urteile: Beide nachvollziehbar, wenngleich im Kölner Prozeß der Staatsanwalt, der übrigens kein schlechter ist, da er mir persönlich bekannt ist, hätte stringenter vorgehen können, da wir 37 Mobiletelefone an den Tatort zuordnen konnten aber der Rechtsanwalt sagte, dass die Mobiltelefone in einer Plastiktüte gesammelt wurden und sich im Fahrzeug der drei Beklagten Personen befunden haben soll.
Wer so etwas in der heutigen Zeit glaubt ist selber schuld, aber bewiesen werden kann etwas anderes eben auch nicht.