MG-MZStefan hat geschrieben:Woher wussten die, wie die UMG Ausweise aussehen?
Woher wussten die genau, in welchem Raum die Sachen der UMG gelagert werden?
Woher wussten die, wer evtl. einen Schlüssel zu dem Raum in UNSEREM Park hat?
Nicht falsch verstehen, ich möchte nur diese Fragen schlüssig beantwortet wissen.
Kann ich Dir nicht beantworten. Aber wie ich es gestern gelesen war mir direkt klar, daß der oder diejenigen, die es geplant haben, einen krimainelle gute Ausbildung haben müssen.
1. 13-15 jährige ist ja nur eine Schätzung ergo kann man auch von U14 jährigen ausgehen
Jugendstrafrechtliche Sanktionierung und zivilrechtliche Folgen
Altersstufen und Strafmündigkeit
Kinder (< 14 Jahre)
strafunmündig, § 10 StGB; § 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG), zuständig ist die Jugendhilfe (KJHG / SGB VIII, § 52)
Jugendliche (14 - 18 Jahre)
Strafmündig, wenn Schuldfähigkeit gemäß § 3 JGG im Einzelfall festgestellt wird;
Höchste Tatverdächtigenbelastung von allen Altersgruppen, vor allem bei den Hw.
Heranwachsende (18 - 21 Jahre)
Strafmündig, oftmals Anwendung von Jugendstrafrecht, wenn nach § 105 JGG einem Jugendlichen gleichzustellen
das hieße Strafunfähig selbst bei einer Festnahme.
Den Ausweis zu besorgen bzw zu fälschen bedeutet auch eine gute Vorbereitung und Beobachtung. Ebenso wo die Fahnen gelagert werden.
Nach meiner Meinung kann man hier nicht von einem Dummjungenstreich mehr sprechen. Sondern von einer Vorbereitung und Planung eines Verbrechens ( Einbruch und Diebstahl).