Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
jetzt verstehe ich auch mein eigenes Avatar
- Oldenburger
- Beiträge: 19193
- Registriert: 18.08.2009 21:18
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
frag mich mal
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Das stimmt nicht. Denn bei Nordkurvenfotos dürfte es sich rechtlich um ein lupenreines Presseerzeugnis handeln, und da kommt dann das Presserecht ins Spiel. Das ist vielfach sehr restriktiv, aber nicht immer: Hast du mal Fotos von Demos gesehen, in denen die Zeitung oder Zeitschrift die Teilnehmer verpixelt hat?lumpy hat geschrieben: Das bedeutet in der Praxis, dass die Leute auf den Fotos nicht identifiziert werden dürfen. Das ist bei den Fotos von nordkurvenfotos.de jedoch der Fall. Deshalb der Unkenntlichmachung.
Eben! Weil die Summe der Personen ja das Ereignis sind.
Die Unkenntlichmachung ist eine freiwillige Leistung von NKFotos - vermutlich, um auszuschließen, dass abgebildete Personen irgendwann mal mit konfrontiert werden, so nach dem Motto: "Sie behaupten, sie haben keine Verbindung ins die Ultraszene? Hmmm, und was ist das hier?"
- raute56
- Beiträge: 18548
- Registriert: 15.03.2009 21:12
- Wohnort: Die Welt gesehen: Selfkant, Nordeifel, Voreifel :)
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Aus Presserecht aktuell, Kanzlei Hoesmann:
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
Werden Bilder von Versammlungen und Aufzügen gemacht, sind auf diesen denknotwendigerweise auch immer Personen abgebildet. Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen, ist nicht praktikabel. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltung selbst im Vordergrund stehen muss. Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Aus Presserecht aktuell, Kanzlei Hoesmann:
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
Werden Bilder von Versammlungen und Aufzügen gemacht, sind auf diesen denknotwendigerweise auch immer Personen abgebildet. Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen, ist nicht praktikabel. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltung selbst im Vordergrund stehen muss. Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt.
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Ist ja alles schön und richtig. Da unser Fanmarsch aber unter freiem Himmel stattfand und nicht offiziell als Veranstaltung angemeldet war (§ 14 VersG), ist das ganze nicht als Veranstaltung zu sehen, sondern eher als Beiwerk des Fußballspiels. Deshalb greift der Ausnahmetatbestand hier gar nicht.
Anders wäre das, wenn jemand im Stadion während des Spiels (-> offizielle Veranstaltung) Fotos vom Spiel machen würde und dabei aus Versehen Leute zu sehen wären.
Bin aber jetzt raus aus der Diskussion. Glaubt was ihr wollt
Anders wäre das, wenn jemand im Stadion während des Spiels (-> offizielle Veranstaltung) Fotos vom Spiel machen würde und dabei aus Versehen Leute zu sehen wären.
Bin aber jetzt raus aus der Diskussion. Glaubt was ihr wollt
- HerbertLaumen
- Beiträge: 49024
- Registriert: 24.05.2004 23:14
- Wohnort: Sagittarius A*
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Also ich glaube nicht, dass man bei so einem Fanmarsch JEDE Person um Erlaubnis fragen müsste, solange man nur den Fanmarsch als solchen fotografiert und nicht einzelne Personen oder einzelne Grüppchen in den Vordergrund stellt. Eben so, wie es im Gesetzestext steht. Dass die Veranstaltung offiziell angemeldet sein muss, wird dort nicht erwähnt. Der Paragraf, den du da zitierst, schreibt ja auch eigentlich vor, dass ein Fanmarsch angemeldet werden muss.
- Saarlouiser
- Beiträge: 586
- Registriert: 15.08.2006 12:12
- Wohnort: Schönste Bundesland der Welt
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Vielleicht waren die Vermummten überhaupt nicht vermummt, sondern nur kreativ verpixelt.
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Und was haben die Illuminaten mit alledem zu tun?!
- Saarlouiser
- Beiträge: 586
- Registriert: 15.08.2006 12:12
- Wohnort: Schönste Bundesland der Welt
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Das musst du Achmedabdalla von Galileo Mystery fragen.
- Mannheimer_Borusse
- Beiträge: 3388
- Registriert: 08.04.2008 11:39
- Wohnort: Mannheim; 298 km zum Park
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Bitte? Wie kommst du denn bitte darauf? Nur weil der Fanmarsch nicht angemeldet war, soll es keine Versammlung gewesen sein? Du meinst wohl Versammlung und nicht Veranstaltung, oder? Schließlich zitierst du das Versammlungsgesetz.lumpy hat geschrieben:Ist ja alles schön und richtig. Da unser Fanmarsch aber unter freiem Himmel stattfand und nicht offiziell als Veranstaltung angemeldet war (§ 14 VersG), ist das ganze nicht als Veranstaltung zu sehen, sondern eher als Beiwerk des Fußballspiels. Deshalb greift der Ausnahmetatbestand hier gar nicht...
Die grundsätzliche Anmeldungspflicht ist keine Voraussetzung dafür, dass tatsächlich eine Versammlung vorliegt! Vielmehr kann die Versammlung bei einer Nichtanmeldung aufgelöst werden, § 15 III VersG.
Der Fanmarsch kann durchaus als Versammlung angesehen werden. Sollte man jedoch die von der Rspr. geforderte Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung vorliegend verneinen, kann man jenen Marsch zumindest unter "Aufzüge" subsumieren...
- Oldenburger
- Beiträge: 19193
- Registriert: 18.08.2009 21:18
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
was man hier alles lernt
leider gehen die gesetzesauslegungen sehr auseinander
leider gehen die gesetzesauslegungen sehr auseinander
- raute56
- Beiträge: 18548
- Registriert: 15.03.2009 21:12
- Wohnort: Die Welt gesehen: Selfkant, Nordeifel, Voreifel :)
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Bildungsforum eben.
Aber glaube mir: Lumpy beispielsweise liegt verkehrt.
Aber glaube mir: Lumpy beispielsweise liegt verkehrt.
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Sehe ich genau so
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
In der Jurisprudenz gibt es kein richtig oder falsch, man muss es nur begründen können. Mein Prof hat eben eine andere Auffassung, mit der er nicht alleine da steht.raute56 hat geschrieben:Bildungsforum eben.
Aber glaube mir: Lumpy beispielsweise liegt verkehrt.
Mir gehts ja nicht darum, dass diese Fotos generell verboten sind sondern, dass ein Gesicht auf Verlangen unkenntlich gemacht werden kann. Denn selbst dieses Unkenntlichmachen kann u.U. nicht möglich sein.
Zuletzt geändert von lumpy am 14.10.2014 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Mannheimer_Borusse
- Beiträge: 3388
- Registriert: 08.04.2008 11:39
- Wohnort: Mannheim; 298 km zum Park
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Sorry, dass ich dir erneut widersprechen muss. Aber selbstverständlich unterscheidet man zwischen wahr und unwahr. Falls du richtig oder falsch meintest, so ist natürlich zutreffend, dass man einen gewissen Interpretationsspielraum hat und - bei guter Begründung - grds. vieles vertretbar ist. Dennoch halte ich deine Aussage, dass der Fanmarsch keine Versammlung ist, weil er nicht angemeldet ist, für schlicht unvertretbar.lumpy hat geschrieben:In der Jurisprudenz gibt es kein wahr oder falsch, man muss es nur begründen können. Mein Prof hat eben eine andere Auffassung, mit der er nicht alleine da steht.
Im Übrigen mag sein, dass dein Prof eine andere Auffassung hat als vielleicht die Rspr. Das wäre nichts Ungewöhnliches. Dann würde ich an deiner Stelle dies aber auch so kenntlich machen, dass es offenbar eine Mindermeinung ist. Mindermeinungen mögen vielleicht teilweise dogmatisch korrekter sein, jedoch geht es in diesem Forum meiner Ansicht nach nicht um eine dogmatische Auseinandersetzung mit juristischen Problemen, sondern um deren Praxistauglichkeit. Und da sollte man sich dann doch an der Rspr. orientieren, da am Ende eben die jeweiligen Richter entscheiden und nicht irgendein Prof - sei seine Mindermeinung auch noch so vertretbar.
Um nicht komplett OT zu werden: Doof, dass wir nur 1:1 gespielt haben
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
ich habe mal ne frage... am hirschplatz wurde gerade von der ultrá szene was gesungen was klang wie "so wie jedes jahr international" oder so ähnlich (Ich stand recht weit weg...)
hat wer den text mitbekommen? würde mich freuen, wenn er mir diesen dann schickt
hat wer den text mitbekommen? würde mich freuen, wenn er mir diesen dann schickt
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Aus dem "Fangesänge"-Thread
Compagno hat geschrieben:Bezüglich Zürich:
Stefan Stürmer - Mallorca wir sind wieder da
http://www.youtube.com/watch?v=tkbcT4nx5OU
Wie jedes Jahr -
Gladbach International, olé olé ola,
Der VFL ist wieder da, schalalala.
- Manolo_BMG
- Beiträge: 6702
- Registriert: 21.05.2003 16:37
- Wohnort: Langenzenn
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Da es hier wohl keine Berichte zur Invasion mehr zu geben scheint, beenden wir diesen Thread dann mal mit einer schönen Impression.
http://vimeo.com/108141608
http://vimeo.com/108141608
Re: Zürich-Invasion am 2. Oktober, 21:05 Uhr
Unterliegen Aufnahmen aus Zürich überhaupt der Deutschen Rechtslage?