§ 6 – Verbote
1. Die Nordkurve (Blöcke 13-20 im Unterrang und 13A-19A im Oberrang) ist der Heimfanbereich im
BORUSSIA-PARK. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen.
Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind, oder
durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, aus
diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen – soweit dies im Einzelfall möglich ist – ein anderer
geeigneter Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft, wird der betroffene
Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.
2. Es ist insbesondere untersagt:
a) Menschenverachtende, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, rechts – bzw.
linksradikale, politisch – extremistisch, obszöne – anstößige oder provokative - beleidigende
Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
b) Grußformen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten und Symbole
von Verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen zu zeigen.
c) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere
Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen oder Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen,
Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern.
d) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die
Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten.
e) Mit Gegenständen aller Art zu werfen.
f) Ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige
pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o.ä.
abzubrennen oder abzuschießen.08.07.2010 Seite 3/4
g) Sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stellen (z.B. Veranstalter, Stadioneigentümer,
Ordnungsbehörde) gewerblich zu betätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen,
Werbeprospekte, -banner o.ä. zu verkaufen, zu verteilen oder zu präsentieren sowie Gegenstände
zu lagern oder Sammlungen durchzuführen. Ebenso sind werbliche Darstellungen mittels Personen,
deren Kleidung oder in einer gemeinschaftlichen Illustration untersagt
h) Ohne vorherige Zustimmung mit Borussia VfL 1900 Mönchengladbach Ton, Bild, Beschreibungen
oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder
andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder öffentlich zu verbreiten oder andere
Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei
einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede
kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
i) Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zerkratzen, zu bekleben
oder zu beschädigen, gleich welcher Art.
j) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere
durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.
k) Den Geltungsbereich dieser Ordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf
einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesene Fläche zu parken.
l) 2,5 Stunden vor Spielbeginn nach Einlass der Teilnehmer innerhalb des Stadiongeländes – ohne
Genehmigung des Stadioneigentümers – Kraftfahrzeuge einzusetzen.
m) Das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen
von Zelten und Wohnwägen, sowie das Nächtigen in der Stadionanlage.
n) Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf
Grünflächen aufzustellen.
o) Ebenso ist es verboten, sich im Umfeld und bei Veranstaltungen im Sinne dieser Stadionordnung
mit anderen zusammenzurotten. Eine Zusammenrottung liegt vor, wenn mehrere Personen zu
einem gemeinschaftlichen Handeln mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens
zusammentreten.
§ 7 – verbotene Gegenstände
1. Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
a) Menschenverachtendes, rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradikales oder
gewaltverherrlichendes Propagandamaterial;
b) Symbole von verfassungswidrigen oder feindlichen Organisationen zu zeigen
c) Waffen jeder Art;
d) Schutzwaffen bzw. -Kleidung oder Gegenstände die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen
nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren;
e) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
f) Ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende fest, flüssige
oder gasförmige Substanzen;
g) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder
besonders hartem Material (z.B. Kunststoff, PET) hergestellt sind (erlaubt sind „TetraPak“-
Verpackungen bis 0,5 Liter);
h) Alkoholische Getränke oder Rauschmittel aller Art;
i) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Styroporblöcke,
Motorradhelme;
j) Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalischer Feuer und andere
pyrotechnische Gegenstände;
k) wenn kein gültiger Fahnenpass des Stadioneigentümers vorgezeigt werden kann, Fahnen oder
Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
l) sichtbehindernde Transparente mit der Absicht, unerlaubte Handlungen zu verdecken, zu entrollen;
m) Mechanisch betriebene Lärminstrumente, Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (z.B.
Fanfaren, luft- oder gasbetriebene Hörner, Vuvuzela, Megaphon) oder sonst gefährliche
Gegenstände (z.B. Laserpointer);
n) Werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politisch – extremistisch, obszön - anstößige,
provokativ - beleidigend oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter
ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter;
o) Geräte oder Anlagen zum Aufnehmen von Bild und/oder Ton genutzt werden können.
mal n bisschen was aus der Staidonordnung kopiert ... da stehen zwar alle möglichen größeren Pyrotechnischen Artikel aber wie genau das mit so dingen wie Wunderkerzen aussieht leider nicht ... ich werde mich mal erkundigen