Mattin hat geschrieben:
Au weia - wenn ich dein Jura Prof gewesen wäre würde ich die Hände über dem Kopf zusammen schlagen und würde denken, der Junge hat leider nichts verstanden.
Vielleicht liest du dir noch einmal Paragraph 1 des POG inclusive der Erläuterungen durch und dann wirst du sehr schnell begreifen, dass die Kommune bei jeglicher Gefahrenabwehr originär - also vorrangig - zuständig ist. Da die Kommunen aber nicht dauerhaft besetzt sind übernimmt diese Aufgaben eben auch die Polizei, dennoch subsidiär - also nachrangig.
http://literatur-konzepte.de/sixcms/med ... G_RhPf_LPR
Wir widersprechen uns hier nicht.
Die Aussage "juristisch nicht korrekt" hätte ich mir sparen können, das stimmt. Ich hätte eher "in der Praxis nicht korrekt" schreiben sollen, das war es auch, was ich letztendlich meinte.
Die Frage ist dann eher, wie du meine Wortwahl "untergeordnete Rolle" interpretieren möchtest.
Damit habe und wollte ich auch nicht der Kommune die Zuständigkeit absprechen. Ich habe aber weniger die reine Zuständigkeit als vielmehr die praktische Situation vor Augen gehabt.
Wir reden hier ja nicht über das Aufstellen temporärer Verkehrskontrollen, sondern über Großveranstaltungen.
Eingesetzt werden bei Fußballspielen, die in diesen Zusammenhang fallen, die Einsatzhundertschaften (Bereitschaftspolizeit) des Landes NRW oder in anderen Bundesländern die dortigen der jeweiligen Länder.
Der Thread-Titel bezieht sich ja auf die Finanzierung dieser Einsätze und nicht auf die originäre Zuständigkeit einer kommunalen Ordnungsbehörde, die im Zuge ihrer Zuständigkeit durch diese Landes-Einsatzhundertschaften unterstützt wird. Und nur im Zusammenhang mit diesem Thread-Titel sollte meine Aussage interpretiert werden.
Bei der Finanzierung reden nicht umsonst die Innenminister der Länder miteinander, weil sie eben die letztliche Aufsicht über diese Einsatzhundertschaften besitzen.
Es reden bei der Finanzierung eben nicht Herr Meier und Herr Müller vom Ordnungsamt der Stadt Köln oder der Stadt Mönchengladbach miteinander.
Und das meinte ich mit "untergeordneter Rolle" einer Kommune in diesem speziellen Fall von Polizei-Großeinsätzen bei großen Fußballspielen.
Du könntest dich in einer Klausur zum Thema "Finanzierung solcher Großeinsätze" gerne lang und breit über die eigentliche Zuständigkeit der Kommungen auslassen. Letztendlich spielt sie rein praktisch in diesem Fall aber eine nur untergeordnete Rolle, weil eben die Kosten in erster Linie auf Landesebene anfallen.
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