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Stadion, Heimat, Festung. Was bedeutet das Stadion für euch?
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Viersener
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Beitrag von Viersener » 30.08.2007 22:12

wenn Borussia den einlass verwähren würde, müssen die es auch wieder darauf schreiben das man es nicht "verleihen" kann. Aber ab gesehen davon ich gehe seid 1996/97 ins Stadion ab 1997 mit DK ich wurde noch nie nach namen oder erm kontrolliert :wink:
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grisu12380
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Beitrag von grisu12380 » 30.08.2007 22:18

kuchen hat geschrieben:Gut. Ich hoffe ich kann dir da vertrauen. Hab auch schon ne Mail an borussia.de geschickt. Die antworten aber leider nicht.

Unter Punkt 7 der ATGB steht leider nix über das Übertragen von ermäßigten Karten.

Vllt antwortet Borussia ja bis So noch auf meine Mail.
borussia.de hat geschrieben:Einmal an der entsprechenden Drehsperre angestellt, sollten alle Inhaber ermäßigter Tickets ihren Berechtigungsnachweis (Schüler-, Studentenausweis, etc.) bereithalten und unaufgefordert vorzeigen. Das erleichtert die Kontrolle und verkürzt die Wartezeit. Zudem fällt es dem Besucher nicht erst bei der Kontrolle auf, wenn er seinen Ausweis im Auto oder zu Hause hat liegen lassen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden können, heißt das aber nicht, dass man vor den Toren des BORUSSIA-PARK ausgesperrt bleiben muss. Dafür gibt es noch die Nachzahlerkarte, die am Ticketcounter 3 (Fanstein-Raute) gelöst werden kann. Gegen den Differenzbetrag zum Vollzahler-Ticket wird eine Nachzahlerkarte ausgehändigt, die beim Zutritt statt der Ermäßigungs-Berechtigung vorgezeigt wird.
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freak0963
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Beitrag von freak0963 » 30.08.2007 22:24

Viersener hat geschrieben:wieso können eigentlich Borussia oder Fp Mitglieder mit ihren DK "normal" rein? bei den DK leuchtet die lampe am einlass doch auch ermäßigt auf?? Wie wollen die da unterscheiden? oder wie?
die ermässigten DK musst du doch bei der bestellung die berchtigung zur ermässigung vorlegen

ausserdem gilt das nur für die tageskarten - der sepperate eingang
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Viersener
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Beitrag von Viersener » 30.08.2007 22:25

freak0963 hat geschrieben: die ermässigten DK musst du doch bei der bestellung die berchtigung zur ermässigung vorlegen

ausserdem gilt das nur für die tageskarten - der sepperate eingang
:lol: danke freak, die frage ist schon etwas älter und geklärt :lol:
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-GreG-
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Beitrag von -GreG- » 30.08.2007 22:27

freak0963 hat geschrieben:die ermässigten DK musst du doch bei der bestellung die berchtigung zur ermässigung vorlegen
nein, das muss man nicht, um den verkauf der tickets reibungsloser zu gestalten.
freak0963 hat geschrieben:ausserdem gilt das nur für die tageskarten - der sepperate eingang
dieser eingang gilt für alle ermäßigungen ausser die mitgliederermäßigung (bmg und fp)

viersener, das ist "keine ermäßigung" im bestimmten sinne, sondern ein preisnachlass für mitglieder
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Viersener
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Beitrag von Viersener » 30.08.2007 22:30

hi greg alles fit ;)

auch diese frage ist geklärt aber danke.
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kuchen
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Beitrag von kuchen » 01.09.2007 16:35

grisu12380 hat geschrieben:
Darum ging es ja garnicht. Es ging einzig und alleine um die übertragbarkeit von erm. Dauerkarten. In deinem Zitat steht nur, dass man nachzahlen kann, wenn man seinen ausweis nicht dabei hat, aber ebenfalls nix über die Übertragbarkeit. ;)

Naja. Wir werden morgen sehen was passiert. Denke mir einfahc mal, dass sie übertragbar ist, wenn nichts gegenteiliges drauf steht.

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